Vorratsdatenspeicherung könnte morgen im Bundesrat scheitern
Thüringen hat einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses eingebracht. Ziel soll eine “generelle Überarbeitung” des Gesetzentwurfs sein. Der Innenausschuss des Landtags Schleswig-Holstein hat heute entschieden, den Antrag zu unterstützen. Unabhängig von dessen Ausgang sind bereits mehrere Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Der Innenausschuss des Landtags Schleswig-Holstein hat heute beschlossen, dass das Bundesland sich im Bundesrat gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicher aussprechen wird. Das Thema steht als Tagesordnungspunkt 6 auf der Agenda der für morgen anberaumten Sitzung des Bundesrats. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann es nicht ohne Zustimmung des Bundesrates rechtskräftig werden. Ein Antrag, diese Zustimmung zu verweigern und den Entwurf dem Vermittlungsausschuss zur “generellen Überarbeitung” vorzulegen, wurde bereits am Dienstag vom Land Thüringen eingebracht.
Mit Schleswig-Holstein steht jetzt schon zumindest ein Unterstützer fest. Ein entsprechender Antrag der Piraten wurde heute im Innenausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW und FDP angenommen. Wörtlich heißt es darin: “Der Landtag begrüßt die Absicht der Landesregierung, in einer Protokollnotiz die generelle Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung zum Ausdruck zu bringen. Die Landesregierung wird gebeten, wegen des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BR-Drucksache 492/15) im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen oder zu unterstützen mit dem Ziel der Aufhebung des Vorschlags.”
Entscheidend wird nun sein, wie die Bundesländer mit SPD-Regierung abstimmen. In der aktuellen Zusammensetzung kommen von CDU/CSU und SPD gemeinsam oder allein regierte Bundesländer (Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) lediglich auf 24 Stimmen. Mit Thüringen und Schleswig-Holstein stehen nun zwei Gegner fest. Das Rot-Rot regierte Brandenburg kann ebenfalls dazu gezählt werden. Reinhold Gall (SPD), Innenminister, des Rot-Grün-regierten Baden-Württembergs, hat sich in der Vergangenheit bereits als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hervorgetan. Ungewiss ist das Abstimmungsverhalten der Rot-Grün regierten Bundesländer Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag Mitte Oktober hatten IT-Verbände die Gesetzesvorlage wegen technischer Fehler, sachlicher Mängel und den zu erwartenden Schwierigkeiten beziehungsweise die hohen Kosten bei der Umsetzung kritisiert. Datenschützer sowie Bürgerrechtsorganisationen wiesen zudem mehrfach darauf hin, dass aus ihrer Sicht der neuerliche Anlauf weder die Vorgaben des Bundesgerichtshofes noch des Europäischen Gerichtshofes erfüllt.
Wenig überraschend wurden daher auch schon einige Klagen gegen das Gesetz angekündigt. Nicht hinnehmen will es etwa der Digitalcourage e.V.. Der Verein wirbt auf seiner Website um Unterstützerunterschriften und Spenden für die geplante Beschwerde des ihm nahestehenden Anwalts Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht.
Aber auch das FDP-Präsidium hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde zu organisieren. Das Mandat als Prozessbevollmächtigten wurde dem derzeit an der Universität Bayreuth lehrenden Rechtswissenschaftler Professor Heinrich-Amadeus Wolff übertragen. Das Verfahren soll die Bundesgeschäftsstelle der Partei organisieren. Außerdem hat Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordneter für die Grünen, bereits erklärt, dass seine Partei Rechtsmittel einlegen werde. Aus seiner Sicht geht die Bundesregierung mit dem Gesetz “vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor”. Die Vorratsdatenspeicherung sei Gift für Demokratie und Wirtschaft sowie ein “rechtsdogmatischer Dammbruch par excellence”.