FDP kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung an

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Das hat das Präsidium der Partei heute beschlossen. Das Mandat als Prozessbevollmächtigtem wird dem an der Universität Bayreuth tätigen Rechtswissenschaftler Professor Heinrich-Amadeus Wolff übertragen. Außerdem wurden 15 Beschwerdeführer genannt, ein Massenverfahren wird nicht angestrebt.

Das FDP-Präsidium hat heute beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, auch als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet, zu organisieren. Das Mandat als Prozessbevollmächtigten wurde dem derzeit an der Universität Bayreuth lehrenden Rechtswissenschaftler Professor Heinrich-Amadeus Wolff übertragen. Die im Rahmen des Verfahrens erforderlichen Handlungen und die Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde soll die Bundesgeschäftsstelle der Partei organisieren.

Derzeit sind einer Pressemitteilung der Partei zufolge 15 Beschwerdeführer aus unterschiedlichen Segmenten der Gruppe der Berufsgeheimnisträger und anderer Betroffener angedacht. Dazu gehören neben dem FDP- Bundesvorsitzenden Christian Lindner (als Abgeordnetem) auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (als Rechtsanwältin), der als Journalist tätige Jimmy Schulz, der auch Vorsitzender des Vereins für liberale Netzpolitik LOAD e.V ist und sich schon früher vehement gegen die Pläne ausgesprochen hatte, sowie der ehemalige Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin, der in seiner Eigenschaft als IT-Unternehmer und Generalsekretär des Bundesverbandes IT Mittelstand (BITMi) teilnimmt. Neben weiteren Abgeordneten und Rechtsanwälten ist auch ein Seelsorger vertreten. Möglicherweise kommen noch weitere Personen aus der Gruppe der Berufsgeheimnisträger hinzu.

Ausdrücklich wird jedoch kein Massenverfahren angestrebt. Die Partei begründet das damit, dass der Kreis der Beschwerdeführer “kompakt und manövrierfähig“ bleiben solle. Ein solches Massenverfahren bereitet zudem schon der Verein Digitalcourage e.V. vor. Er wirbt auf seiner Website dafür um Unterstützerunterschriften und Spenden. Hier soll der Anwalt Meinhard Starostik die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.

Überraschend kommen die Bemühungen nicht. Bereits im Vorfeld hatten IT-Verbände die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesvorlage wegen technischer Fehler, sachlicher Mängel und den erwarteten Schwierigkeiten beziehungsweise Kosten bei der Umsetzung kritisiert. Datenschützer sowie Bürgerrechtsorganisationen bezweifelten dagegen mehrfach, dass der neuerliche Anlauf die Vorgaben des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes erfüllt. Alle gemeinsam schimpften zudem über das bei der Umsetzung angeschlagene Eiltempo der Bundesregierung.

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