Verwertungsgesellschaften dürfen gemeinsam Online-Musiklizenzen vergeben

Politik
Musik-Streaming (Bild: Shutterstock / Christos Georghiou)

Die EU sieht in dem von GEMA, PRSfM und STIM geplanten Gemeinschaftsunternehmen keine Gefährdung für den Wettbewerb. Auflage ist, dass es die drei Verwertungsgesellschaften aus Deutschland, Großbritannien und Schweden anderen Anbietern ermöglichen, in den Markt einzusteigen. Die von ihnen vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen hält die EU-Kommission für ausreichend.

Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Vergabe von Online-Musiklizenzen unter Auflagen genehmigt. Die drei beteiligten Verwertungsgesellschaften müssen es anderen Marktteilnehmern jedoch ermöglichen, in den “Wettbewerb um die Erbringung von Urheberrechts-Verwaltungsdiensten einzutreten”, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.

Das Gemeinschaftsunternehmen soll von der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), der britischen PRS for Music Limited (PRSfM) und der schwedischen Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyra (STIM) betrieben werden. Sie wollen damit in mehreren Ländern nutzbare Lizenzen vergeben. Bisher mussten Online-Plattformen mit jeder der drei Gesellschaften einzeln verhandeln und auch bei jeder eine Lizenz erwerben.

Die EU-Kommission hatte Bedenken, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen es anderen Verwertungsgesellschaften erschweren würde, Verwaltungsdienste für Urheberrechte anzubieten oder ihre Dienste in dem Bereich auszuweiten. Die von den drei Gesellschaften vorgeschlagenen Verpflichtungen seien aber ausreichend, um diese Bedenken auszuräumen.

“Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde es für Online Musikplattformen wie iTunes, YouTube oder Deezer einfacher, die erforderlichen Lizenzen zu erhalten, um Verbrauchern grenzübergreifend Musikdienste anbieten zu können”, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. “Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass durch die Auflagen auch andere Verwertungsgesellschaften im Wettbewerb bestehen und Urheberrecht-Verwaltungsdienste anbieten können.”

Sperrhinweis bei Youtube (Screenshot: ITespresso)

Die EU geht nun davon aus, dass die Verwertungsgesellschaften für Mehrgebietslizenzen für größere Repertoires bei der derzeitigen Marktlage keine höheren Lizenzgebühren verlangen können als Gesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für kleinere Repertoires anbieten. “Daher schloss die Kommission, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens nicht zu höheren Lizenzgebühren für Online-Plattformen führen dürfte”, so die Kommission weiter. Zudem hätten die Kunden des Gemeinschaftsunternehmens das Recht, zu konkurrierenden Anbietern zu wechseln.

Unklar ist, welche Auswirkungen das Gemeinschaftsunternehmen auf den Streit zwischen GEMA und Youtube hat. Hierzulande sperrt Google deswegen automatisch Videos, die Musik aus dem Repertoire der GEMA enthalten könnten. Ob die Vergabe länderübergreifender Lizenzen durch das Gemeinschaftsunternehmen allerdings auch zu länderübergreifenden Streitigkeiten oder Sperren führen wird, oder doch eine Einigung begünstigt, bleibt abzuwarten.

Im vergangenen Jahr hat die Musikindustrie mit dem Vertrieb digitaler Musik laut Digital Music Reports der IFPI weltweit 6,85 Milliarden Dollar erwirtschaftet. Mit 39 Prozent legten Streaming-Dienste 2014. Zwar am meisten zu, das Geschäft mit digitaler Musik basiert aber nach wie vor weiter überwiegend auf Downloads (Grafik: Statista).
Im vergangenen Jahr hat die Musikindustrie mit dem Vertrieb digitaler Musik laut Digital Music Reports der IFPI weltweit 6,85 Milliarden Dollar erwirtschaftet. Mit 39 Prozent legten Streaming-Dienste 2014. Zwar am meisten zu, das Geschäft mit digitaler Musik basiert aber nach wie vor weiter überwiegend auf Downloads (Grafik: Statista).

[mit Material von ZDNet.de]

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