EU gibt grünes Licht für Milliardenförderung des Breitbandausbaus in Deutschland

BreitbandNetzwerke
Breitband (Bild: Shutterstock / Ensuper)

Die Beihilfen sollen den Weg für einen flächendeckenden Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten frei machen. Die EU sieht dies nicht als Einschränkung des Wettbewerbs. Vectoring-Projekte dürfen zunächst jedoch nicht gefördert werden. Finanziell unterstützt werden zudem nur Projekte, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s versprechen.

Die EU-Kommission hat die von Deutschland vorgesehene Förderung des Breitbandausbaus gebilligt. Demnach steht die Regelung im Einklang mit den Beihilfevorschriften. In den nächsten Jahren will die Bundesregierung drei Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um einen flächendeckenden Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten zu ermöglichen.

ewe-baustelle-breitband (Bild: EWE-Tel)

Laut dem EU-Beschluss leistet die Förderung einen Beitrag zur Digitalen Agenda der EU, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beeinträchtigen. Der Breitbandausbau soll zudem positive Einflüsse auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration haben.

“Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt”, sagte die für die Wettbewerbspolitik verantwortliche EU-Kommissarin Margrethe Vestager. “Darüber hinaus wird sie Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher gewährleisten. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.”

Das Geld soll in erster Linie in den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation fließen. Im Februar 2014 hatte die Bundesregierung entsprechende Pläne bei der EU angemeldet. Die Fördermittel können private Anbieter und Gemeinden über ein Internet-Portal beantragen. Voraussetzung ist, dass in den Zielgebieten nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und dort in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen vorgesehen sind.

Finanziell unterstützt werden zudem nur Projekte, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s versprechen. In den meisten Fällen sollen sogar 50 MBit/s möglich sein. Die öffentlich geförderten Netze müssen anschließend allen Wettbewerbern zu gleichen Konditionen offenstehen.

Die Vectoring-Technologie ist hingegen von der Förderung ausgenommen. Anhand von geringen zusätzlichen Investitionen können die Übertragungsraten in Breitbandnetzen mit ihr gesteigert werden. Dadurch lassen sich zahlreiche Anschlüsse laut EU jedoch nur noch von einem Betreiber bedienen, was Wettbewerbern den physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen verwehre. Das widerspreche dem geforderten freien Zugang zum staatlich geförderten Netz.

Um die Vectoring-Technologie trotzdem einsetzen zu können, will Deutschland ein Zugangsprodukt entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen offeriert. Nach einer erneuten Prüfung und Freigabe durch die EU soll es dann möglich sein, auch solche Projekte zu fördern.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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