Landgericht Hamburg lässt drei vielgenutzte Bittorrent-Tracker abschalten

PolitikRecht
Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock/Gunnar Pippel)

Das Landgericht Hamburg hat einen deutschen Provider dazu verurteilt, die Server der Bittorrent-Tracker OpenBitTorrent, PublicBitTorrent und Istole.it vom Netz zu nehmen (Aktenzeichen 310 O 11/15). Außerdem muss er den Klägern, die die Musikindustrie vertreten Auskunft über die Betreiber der Tracker erteilen. Diesem drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.

Dem Bundesverband der Musikindustrie zufolge haben über die Dienste mehr als 30 Millionen Internet-Nutzer “auch urheberrechtlich geschützte Inhalte untereinander verbreitet” und zusammen “täglich mehr als zwei Milliarden (illegale) Verbindungen verwaltet”. Damit machen auch die Vertreter der Musikindustrie in ihrer Pressemitteilung zwei Einschränkungen: “auch” und die Klammer um “illegal”.

Genau da setzt der Kölner Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, mit seiner Kritik an: “Die Entscheidung der Hamburger Richter erstaunt mich. Offenbar gehen die Hanseaten davon aus, dass Bittorrent-Tracker per se etwas Illegales seien. Dem ist nicht so.”

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Anwalt Christian Solmecke (Bild: Solmecke / WBS Law).

Es könne zwar auch sein, dass der Zugang zu illegalen Inhalten über einen Bittorrent-Tracker vermittelt wird. Grundsätzlich handele es sich allerdings nur um eine Technologie, die Informationen durchleitet beziehungsweise miteinander verknüpft. Solmecke weiter: “Mit dem gleichen Argument, mit dem nun Bittorrent-Tracker abgeschaltet werden, könnte man in letzter Konsequenz beispielsweise auch der Telekom verbieten, weiterhin Internetzugänge an Endkunden zu vermitteln, sofern darüber Urheberrechtsverletzungen begangen werden.”

Dreh- und Angelpunkt muss nach Ansicht von Solmecke die Frage sein, ob der Betreiber des Bitorrent-Trackers zumutbare Prüfpflichten verletzt hat. Das dürfte aber schwer werden: Internetprovider argumentieren regelmäßig damit, dass sie unmöglich den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden überwachen können und dürfen. „Gleiches muss aber auch für Betreiber eines Bittorrent-Trackers gelten”, so Solmecke.

Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (Bild: BVMI / Markus Nass).
Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (Bild: BVMI / Markus Nass).

Offenbar sieht die Musikindustrie das gesamte Bittorrent-Netzwerk als “böse” an. Dabei hätten sich Filesharing-Dienste wie Bittorrent zu einer ausgereiften Technologie zum Austausch großer Datenmengen entwickelt. Solmecke bezeichnet das Urteil daher als “technologiefeindlich”. Es verkenne die faktischen Überwachungsmöglichkeiten für die Betreiber eines Tracker-Dienstes.

Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (BVMI), erklärt in der Pressemitteilung des Verbandes, bislang hätten beim Thema urheberrechtswidrige Musiknutzung vor allem die Betreiber von BitTorrent-Suchseiten im Vordergrund gestanden. “Unser neuer, etwas erweiterter Fokus bezieht nun auch weitere Beteiligte des BitTorrent-Netzwerks ein, namentlich die Betreiber der BitTorrent-Tracker. Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden, entsprechend werden nach diesem Erfolg nun Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum weiter erschwert.”

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