Kartell: EU könnte demnächst Klage gegen Google erheben

Google könnte sich in Kürze einem Kartellverfahren durch die EU-Kommission stellen müssen. Das berichtet das Wall Street Journal. Demnach bereite die EU momentan eine Kartellklage vor. Die Wettbewerbshüter erarbeiten möglichweise schon eine offizielle Mitteilung der Beschwerdepunkte, sagte ein Anwalt eines Beschwerdeführers der Zeitung.
Die Kommission habe außerdem die Unternehmen, die ihre Beschwerden vertraulich eingereicht haben, um eine Freigabe der Dokumente gebeten, so WSJ weiter. Das sei ein weiteres Zeichen für einen baldigen Beginn der Untersuchung. Bis Donnerstag hatten sie zudem Zeit ihre Beschwerden zu aktualisieren.
Bereits seit 2010 gehen die Wettbewerbshüter dem Vorwurf nach, das Google Konkurrenten wie Microsoft, TripAdvisor, Yelp sowie dem deutschen Kartendienst “Hot Maps” benachteilige. Aus Sicht der Mitbewerber nutzt der Internetkonzern seine dominierende Stellung im Suchmarkt, um eigene vertikale Suchdienste etwa für Reisen und Shopping besser als rivalisierende Angebote zu platzieren.
Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia und Google hatten im Februar 2014 eine vorläufige Einigung erzielt. Klagende Konkurrenten sowie Mitglieder der Kommission kritisierten dies. Aus diesem Grund forderte die Wettbewerbsbehörde Anfang September weitere Zugeständnisse. Almunia sagte damals, dass einige Reaktionen auf Googles Lösungsvorschläge “sehr, sehr negativ” ausgefallen seien. Dies gebe der EU das Recht, weitere Zugeständnisse einzufordern.
Im Dezember 2014 kündigte Almunias Nachfolgerin Margrethe Vestager, die mehrjährige Google-Untersuchung wieder aufzunehmen. “Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen”, sagte sie in einer Pressekonferenz. “Deshalb haben wir Fragenkataloge an Adressaten in verschiedenen Bereichen wie Karten und Reisen geschickt, um frischere Informationen zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, als das zuletzt gemacht wurde.” Um den Fall nach wirklich aktuellem Stand zu bearbeiten, brauche es “neue Informationen in der Akte”.
Noch ist allerdings nicht sicher, ob Brüssel wirklich ein formelles Verfahren gegen Google einleitet. Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, Kartellverstöße mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes zu bestrafen. Das würde im Fall von Google einem Betrag von bis zu 6 Milliarden Dollar entsprechen. Es ist allerdings auch zu jeder Zeit ein Vergleich möglich.
Vestager hatte sich allerdings Anfang des Monats ablehnend über Absprachen geäußert. Der Financial Times sagte sie: “Es ist wichtig, dass Absprachen nicht zur Gewohnheit werden.” Sie seien zwar einfacher für alle Beteiligten, es gebe aber Präzedenzfälle, in den nur Richter und Gerichte entscheiden könnten.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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