Amazon-Drohnen erhalten Fluggenehmigung

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amazon-drohne (Bild: Amazon)

Die US-Flugaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat Amazon eine vorläufige Erlaubnis für Drohnentests erteilt. Der Logistik-Sparte des Online-Händlers – Amazon Logistics – wurde damit eine “experimentelle Lufttüchtigkeit” bescheinigt. Sie darf unbemannte Flugobjekte deshalb ab sofort für Forschungs- und Entwicklungszwecke betreiben.

amazon-drohne (Bild: Amazon)
Lieferdrohne von Amazon (Bild: Amazon)

Für die Tests gelten jedoch mehrere Auflagen: Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (123 Meter) erreichen und lediglich am Tag bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich ferner stets in Sichtweite des Piloten aufhalten. Der benötigt indes ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie eine Privatpilotenlizenz.

Amazon muss der FAA darüber hinaus bestimmte Informationen monatlich zur Verfügung stellen. Die Behörde will etwa wissen, wie viele Testflüge absolviert wurden und wie lange die Piloten gearbeitet haben. Amazon muss zudem über ungewöhnliche Fehlfunktionen von Hard- und Software sowie über unbeabsichtigte Verbindungsabbrüche der Fernsteuerung informieren.

Seine Pläne für einen auf Drohnen basierenden Lieferdienst hatte Amazon erstmals Ende 2013 der Öffentlichkeit präsentiert. Der Prime Air genannte Service soll in wenigen Jahren einsatzbereit sein. Die erforderliche Technik entwickelt Amazon in den USA, Großbritannien sowie Israel. Tests führt es überdies an verschiedenen, nicht näher genannten Standorten weltweit durch.

Im Februar publizierte die FAA außerdem einen Entwurf für Regeln, die einen Einsatz kommerzieller Drohnen in den USA erlauben sollen. Demnach darf eine kommerzielle Drohne etwa nicht mehr als 25 Kilo wiegen und eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h nicht überschreiten. Drohnen dürfen des Weiteren keine Personen überfliegen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Flug haben – eine Bedingung, die die Auslieferung von Waren im städtischen Raum praktisch unmöglich macht. Die FAA will stattdessen erreichen, dass Drohnen für Film- und Fernsehaufnahmen, die Inspektion von Brücken und anderen Bauwerken sowie für Erhebungen über landwirtschaftliche Nutzflächen genutzt werden.

Als Reaktion darauf forderte Amazon die Luftfahrtbehörde auf, sich umgehend mit Amazons und damit auch den Bedürfnissen der Amazon-Kunden auseinanderzusetzen. Ob die jetzt erteilte Genehmigung für die Drohnentests eine Reaktion auf Amazons Kritik ist, ist nicht bekannt.

Wem die Bedingungen der FAA indes noch nicht weit genug gehen, der kann in den USA mithilfe der Website noflyzone.org den Luftraum über seinem Grundstück zur “Flugverbotszone für Drohnen” erklären. Sowohl Drohnenhersteller als auch Privatanwender können sich kostenlos in der Datenbank der gleichnamigen Initiative registrieren. Erstere akzeptieren damit, dass ihre Drohnen bestimmte Gebiete nicht überfliegen dürfen, letztere können mit der Registrierung ihres Grundstücks ihre Privatsphäre per Geofencing schützen. Auch hierzulande ist das Angebot bereits verfügbar. Allerdings leitet die deutsche Domain aktuell noch auf die US-Site um, sodass Nutzer ihre Geodaten nur über die englische Eingabemaske eingeben können.

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[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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