GCHQ darf Handys und Computer auch ohne konkreten Verdacht überwachen

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Government Communications Headquarters GCHQ Logo (Bild: GCHQ)

Der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) darf auch dann Handys, Computer und andere Kommunikationsgeräte überwachen, wenn keine konkreten Sicherheitsbedenken oder Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Das geht aus Gerichtsunterlagen (PDF) hervor, die die Bürgerrechtsorganisation Privacy International herausgegeben hat. Demzufolge sind die Abhörprogramme des GCHQ weitreichender als bislang angenommen.

Government Communications Headquarters (GCHQ)

Das Gerichtsdokument selbst wurde von Anwälten der britischen Regierung verfasst. Es beschreibt die Berechtigungen des Geheimdienstes sowie die rechtlichen Grundlagen. Privacy International hat die Unterlagen im Zuge seiner Beschwerde gegen die britische Regierung bekommen.

“Die Regierung ist seit fast zehn Jahren im Hacking-Geschäft aktiv, bisher wurde sie aber noch nie für ihre Aktionen zur Rechenschaft gezogen”, empört sich Eric King, Deputy Director von Privacy International, in einer E-Mail an TechWeekEurope. “Sie haben sich selbst unglaubliche Befugnisse eingeräumt, um in die Telefone und Computer einzudringen, die ein so wichtiger Teil unseres Lebens sind.”

“Noch schlimmer ist, dass sie glauben, sie haben auch ohne eine juristische Rechtfertigung die Macht, gegen jeden vorzugehen, egal ob er eines Verbrechens verdächtigt wird oder nicht”, führt King weiter aus. “Das verdachtslose Hacking muss aufhören und die Aktivitäten unserer Geheimdienste müssen dem Gesetz unterliegen.”

Das für die britischen Geheimdienste zuständige Sondergericht Investigatory Powers Tribunal (IPT) hatte bereits im Februar die Überwachungspraxis des GCHQ in den Jahren 2007 bis 2014 für rechtswidrig erklärt. Demnach verstößt das Ausspionieren elektronischer Kommunikation in Kooperation mit dem US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) gegen die Artikel 8 respektive 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es war das erste Mal, dass das 2000 eingesetzte Gericht gegen einen Nachrichtendienst entschied.

Den Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden zufolge ist der britische Geheimdienst schon mehrmals in ausländische Netzwerke eingebrochen. So sollen sich unter anderem bereits NSA und GCHQ in die Netze mehrerer deutscher Telekommunikationsanbieter gehackt haben. Zudem sollen sie gemeinsam den niederländischen SIM-Karten-Anbieter Gemalto kompromittiert haben.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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