Facebook: Anfragen von Regierungen zum Teil rückläufig

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Facebook Logo (Bild: Facebook)

Facebook hat neue Zahlen zu den Behördenanfragen veröffentlicht, die das zweite Halbjahr 2014 betreffen. Demzufolge wurden 11 Prozent mehr Inhalte wegen Gesetzesverstößen entfernt als im vorangegangenen Halbjahr. Die Summe belief sich zwischen Januar und Juni auf 8774, zwischen Juli und Dezember 2014 auf 9707 Beiträge von Facebook-Nutzern. Beispielsweise in Russland und der Türkei verzeichnete das Soziale Netzwerk einen Zuwachs an Anfragen, in Pakistan sei die Zahl dagegen rückläufig.

Die Zahl der Behördenanfragen nach konkreten Anwenderdaten legte laut Facebook nur gering zu: nämlich von 34.946 auf 35.051. Hier nennt es Indien als Land mit signifikant gestiegener Zahl an Anfragen, wohingegen in Deutschland und den USA weniger Anfragen eingingen.

Auf einer gesonderten Informationsseite lässt sich die Zahl der Anfragen in jedem Land recherchieren. An dieser Stelle erklärt Facebook auch, wie vielen der Anträge es bereits entsprochen hat. Für Deutschland hat es 2132 Anfragen zu 2611 Anwendern oder Accounts dokumentiert. In 34,29 Prozent der Fälle wurden zumindest einige Daten herausgegeben. Überdies hat Facebook in Deutschland den Zugriff auf 60 Inhalte limitiert.

Außerdem hat das Sozial Netzwerk seine, “Gemeinschaftsstandards” genannten Richtlinien überarbeitet, um präziser herauszustellen, welche Arten von Inhalten seine Anwender veröffentlichen dürfen und welche nicht. Das Update liefere “mehr Details und mehr Klarheit, was erlaubt ist und was nicht”, heißt es in einem Blogeintrag.

Facebook Logo (Bild: Facebook)

Als Autoren werden Monika Bickert, zuständig für Global Policy Management, sowie der Chef der Facebook-Rechtsabteilung, Chris Sonderby, genannt. Sie formulieren: “Diese Standards wurden als Grundlage einer Umgebung geschaffen, in der sich Menschen motiviert fühlen, einander mit Einfühlung und Respekt zu begegnen.” Vorwiegend wird verdeutlicht, wie sich Facebook den Umgang mit “selbstverletzendem Verhalten, gefährlichen Gruppierungen, Belästigungen und Mobbing, kriminellen Aktivitäten, sexueller Gewalt und Ausbeutung, Nacktheit, Hassreden, Gewalt und expliziten Inhalten” vorstellt.

Der Blogeintrag hebt jedoch auch hervor, dass die Richtlinien nicht radikal von den bereits bestehenden abweichen. “Während einige dieser Orientierungshilfen neu sind, entsprechen sie doch genau unserem bisherigen Umgang mit unseren Standards.” Zusätzlich existieren Passagen zum Urheberrecht und dem Schutz der Anwenderkonten sowie ein Abschnitt mit der Überschrift “Respektvollen Umgang fördern”.

Ein adäquates Beispiel für Facebooks neue Richtlinien ist die Definition von anstößiger Nacktheit: “Wir entfernen Fotos von Personen, auf denen Genitalien oder vollständig entblößte Pobacken zu sehen sind. Außerdem beschränken wir Bilder mit weiblichen Brüsten, wenn darauf Brustwarzen zu sehen sind. Fotos von Frauen, die beim Stillen oder mit Vernarbungen aufgrund von Brustamputationen gezeigt werden, sind jedoch in jedem Fall erlaubt. Außerdem sind Fotos von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstformen erlaubt, die nackte Figuren zeigen.” Eine ähnlich klare Formulierung hätten sich Nutzer sicherlich auch von Apples App Store und Googles Blogdienst Blogger zu früheren vergleichbaren Anlässen gewünscht.

Hinsichtlich des Umgangs mit anstößigen und untersagten Inhalten setzt Facebook auch in Zukunft auf Nutzerberichte; daran wird sich laut der Neuauflage der “Gemeinschaftsstandards” nichts ändern. “Wenn dir auf Facebook etwas auffällt, das deiner Meinung nach gegen unsere Bedingungen verstößt, melde uns das bitte“, heißt es darin. “Das Melden von Inhalten garantiert nicht, dass diese Inhalte entfernt werden, da sie möglicherweise nicht gegen unsere Richtlinien verstoßen.” So könne es in einigen Fällen auch zu einer Nachfrage durch die Prüfer kommen.

Zusätzlich erklärt Facebook, dass es nicht immer sämtliche Inhalte in allen Ländern sperrt. Ein typisches Beispiel hierfür sei Blasphemie. Von Behörden beanstandete blasphemische Inhalte seien häufig nur in den Ländern nicht zu sehen, gegen deren Gesetze sie verstießen.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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