Drohnen: NoFlyZone offeriert eine Art Robinsonliste für den Luftraum
Auf der Website noflyzone.org hat jedermann die Möglichkeit, sein Grundstück kostenlos zur “Flugverbotszone für Drohnen” zu erklären, wenn er die als Bedrohung für die Sicherheit und Privatsphäre ansieht. Dazu müssen sie sich mit Anschrift, Name und E-Mail-Adresse registrieren. Sie legen dann dadurch fest, dass die unbemannten Flugobjekte nicht über ihr Haus respektive Grundstück fliegen dürfen. Bei der Organisation können sich zudem aber auch Drohnen-Hersteller registrieren. Sie akzeptieren damit, dass ihre Drohnen nicht über bestimmte Gebiete fliegen oder gar auf ihnen landen dürfen.
Letzteres funktioniert über das sogenannte Geofencing. Nutzer können damit einen gedachten Zaun um ihr Grundstück ziehen. Die Drohnen werden permanent durch ein Ortungs- beziehungsweise Geofencing-System getrackt. Wird ein markierter geografischer Bereich unerlaubterweise von den Drohnen erreicht, gibt das Geofencing-System einen entsprechenden Hinweis oder schlägt Alarm.
Künftig sollen Anwender die Wahl zwischen mehren Optionen haben, was die Nutzung “ihres Luftraums” durch den Drohnenverkehr angeht. So sollen sie diesen für bestimmte Arten von Drohnen freigeben können und für andere wiederum nicht. Falls zum Beispiel DHL oder Amazon seine Ende 2013 vorgestellten Pläne für einen Lieferdienst per Drohne in die Tat umsetzt, könnten Anwender den Fluggeräten etwa erlauben, ihnen Pakete zu bestimmten Zeiten über die Luft auszuliefern.
Die Registrierung eines Grundstücks in der NoFlyZone-Datenbank ist generell kostenlos. Das soll laut den Betreibern auch so bleiben. Allerdings kündigt die Initiative in ihren FAQs für die Zukunft kostenpflichtige Premiumdienste an, die es mit dem Internet verbundenen Drohnen ermöglichen sollen, individuelle Präferenzen für den Luftraum des zahlenden Kunden unmittelbar umzusetzen. Ferner überlegt die Initiative, gegebenenfalls künftig Unternehmen für die Registrierung in ihrer Datenbank zur Kasse zu bitten.
Die Teilnehmer müssen ihre Registrierung jährlich erneuern. Entsprechende Instruktionen erhalten sie laut Anbieter per E-Mail. Um einen Missbrauch des Dienstes möglichst zu vermeiden, lässt sich zudem immer nur eine Anschrift pro E-Mail-Adresse vermerken.Nach eigenen Angaben hat NoFlyZone sein Angebot ins Leben gerufen, um in den USA, wo ja inzwischen der Einsatz von Drohnen erlaubt ist, Herstellern und Grundstücksbesitzern eine selbstregulierende Möglichkeit als Alternative zu den Bestimmungen der US-Luftfahrtbehörde an die Hand zu geben.
Allerdings will die Organisation trotzdem nicht versprechen, dass sämtliche Drohnen dadurch vom Überfliegen eines Grundstücks abgehalten werden: Die Luftraumsperrung gelte nur für teilnehmende Drohnenhersteller wie zum Beispiel Ehang, den Produzenten der Ghost-Drohne. Zudem könnten Fehlfunktionen bei den Fluggeräten nie ganz ausgeschlossen werden. Immerhin garantiert NoFlyZone, dass sein Angebot die Zahl der unerwünschten Drohnenflüge künftig signifikant reduzieren werde.
Darüber hinaus gibt die Organisation zu bedenken, dass einige Drohnen an das Internet angebunden sind und Informationen aus der NoFlyZone-Datenbank nahezu in Echtzeit erhalten, während andere die aktualisierten Flugverbotsdaten erst mit einem Hersteller-Update der Drohnen-Firmware erhalten.
Das Angebot ist auch schon in Deutschland verfügbar. Allerdings leitet die deutsche Domain aktuell noch auf die US-Seite um, sodass Nutzer ihre Geodaten nur über die englische Eingabemaske eingeben können. Zudem stellt sich ohnehin die Frage, ob die Einrichtung einer “Flugverbotszone für Drohnen” zum Schutz der Privatsphäre hierzulande schon sinnvoll ist, da die Fluggeräte gegenwärtig noch eher selten in der Luft sind.
Außerdem gelten hierzulande strengere Auflagen als in den USA – die allzu kruden Missbrauch ohnehin schon ausschließen sollten. Und letzendlich ist fraglich, ob der Grundstücksbesitzer hierzulande über den Lutraum über seinem Land so verfügen kann, wie er das mit dem Angebot tut. Es versuchen und auf die freiwillige Selbstkontrolle der Hersteller hoffen, kann er auf jeden Fall.