Deutscher Tracking-Dienst BringMeBack GPS nimmt den Betrieb auf

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BringMeBack GPS (Bild: BringMeBack UG)

Das Kölner Start-up BringMeBack hat seinen Service BringMeBack GPS in Betrieb genommen. Er ist dazu gedacht, verschwundene Gegenstände wiederzufinden oder auch den Standort von Menschen mittels Ortung ihres Smartphones festzustellen.

BringMeBack-Ortungsportal (Bild: BringMeBack UG)
Das BringMeBack-Ortungsportal kann in Hotspots zeigen, wo sich bestimmte Gegenstände am häufigsten befinden. “Gefährliche” Orte lassen sich definieren (Bild: BringMeBack UG).

Schon im März vergangenen Jahres begannen die Jungunternehmer, ihren kleinen Sender für diese Suchaufgabe zu bauen. Gegründet hatten Christoph Kind und Thomas Ott das Start-up schon 2011. Jetzt haben sie den Betrieb aufgenommen, eine Android-App dazu fertiggestellt und arbeiten gerade an der iOS-Version des Tracking-Programms.

Das Ortungsportal im Web, auf das auch die Mobil-App zugreift, kann beliebig viele Smartphones und GPS-Tracker unmittelbar verfolgen. “Heatmaps” fassen die häufig besuchten Orte der vergangenen Tage, Monate oder des vergangenen Jahres zusammen.

Der Nutzer kann sichere und unsichere Zonen festlegen und sich per E-Mail-Versand benachrichtigen lassen, wenn die getrackte Person oder der überwachte Gegenstand in einen als unsicher definierten Bereich gerät – etwa wenn das Schulkind vom Weg abkommt, sich der an Alzheimer erkrankte Opa zu weit von zuhause entfernt oder die auf einer Messe gezeigten Ausstellungsobjekte verschwinden.

Die App und ihre Nutzung sind kostenlos, Smartphones können bei installierter App leicht nachverfolgt werden. Gegenstände lassen sich über den Apollo-Tracker, eine kleine Hardware zum Anheften an die geschützten Dinge, überwachen. Diese Hardware soll ab Mitte des Jahres ausgeliefert werden. Es handelt sich dabei um einen lediglich 4,8 mal 3,5 mal 0,9 Millimeter großen GPS-Tracker, der AGPS-, Glonass-, Wi-Fi-, Wi-Fi-SSID-, GSM- und Triangle-Cell-Ortung beherrscht.

BringeMeBack-Tracker Apollo (Bild: BringMeBack)
Der Apollo genannte Tracker von BringMeBack (Bild: BringMeBack)

Das Unternehmen bietet auch spezielle Versionen für Unternehmen wie Taxi- und Liefer-Services an, auf Wunsch auch in “gebrandeten” Varianten mit Firmenlogo. Als OEM-Variante kann die Lösung auch in Leihgeräte integriert werden. Wer die Tracking-Lösung für eigene Software verwenden will, zahlt eine monatliche Gebühr für die Nutzung der API. Für das GPS-OEM-Modul fallen einmalige Bezugskosten sowie monatliche Nutzungskosten für GSM-Verträge und die Server-Nutzung an.

Das Ortungsgerät für Privatkunden kostet 80 bis 100 Euro, je nach der gewählten Version. Zudem fallen für die Nutzung monatliche Bruttkosten von 5 Euro (Nutzung in Europa, USA, Kanada) oder 10 Euro (Nutzung weltweit) an. Die Tracker können monatlich aktiviert/deaktiviert werden, um Kosten zu sparen.

Für Firmenkunden gibt es zwei Optionen: Die Integration der OEM-Platine in vorhandene Objekte (je Abnahmemenge 99 bis 149 Euro) oder die Entwicklung eigener Produkte. Bei letzterer setzt sich der Preis aus den Entwicklungskosten und den Kosten für Material und Produktion zusammen. Gründer Christoph Kind präzisiert: “Die reinen Entwicklungskosten belaufen sich netto auf 15.000 bis 35.000 Euro. Bei einer Produktionsmenge von 1000 Stück werden Stückpreiskosten von Netto 40 bis 80 Euro erreicht – je nach Anforderung”. Auch hier fallen Nutzungskosten wie bei den Privatkunden an.

Allerdings sollten sowohl Privatleute als auch Firmen insbesondere bei der Überwachung von Personen mittels der Tracker vorher die Rechtslage gründlich klären. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2013 zufolge ist nämlich die heimliche Überwachung von Personen mittels eines GPS-Empfängers durch andere Privatpersonen grundsätzlich strafbar. Relevant sind hier die Paragrafen 44, 43, 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ist also anzuraten, vorher die Zustimmung der Überwachten einzuholen. Laut BGH ist lediglich im Einzelfall eine Abwägung der widerstreitenden Interessen – der Überwachten und des Überwachers – möglich. Die könne dann “ausnahmsweise” ergeben, dass auch der heimliche Einsatz von GPS-Empfängern erlaubt ist.

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