BMWi fördert Unternehmensberatung und Schulungen auch 2015

IT-ManagementIT-ProjekteKarriereStart-UpUnternehmen
Crowdfunding (Bild: Shutterstock /Miriam-Doerr)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Unternehmensberatungen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen für mittelständische Unternehmen und Start-ups auch 2015. Das ist möglich, weil die ursprünglich Ende 2014 ausgelaufenen Förderrichtlinien verlängert wurden. Darauf hat jetzt die zuständige Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), hingewiesen.

(Bild: Shutterstock /Miriam-Doerr)

Die nun verlängerten Förderprogramme richten sich an mittelständische Unternehmen, die nach der Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit streben, sowie an Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sie beim Start eines Unternehmens unterstützen sollen. Außerdem können auch Freiberufler darüber Zuschüsse erhalten.

Kleinen und mittelgroßen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt das Bundesamt Zuschüsse bis zu maximal 1500 Euro zu den Kosten einer Unternehmensberatung. Damit soll, so das Amt, “ein Anreiz für die Inanspruchnahme von fachkundigem, externem Rat gegeben werden”. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Seminare, „sofern sie kostengünstig Unternehmen oder Existenzgründern Informationen zur Existenzgründung oder zur Unternehmensführung zur Verfügung stellen.“

Die Förderprogramme werden seit 2005 auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. 2014 wurden nahezu 14.000 Beratungen und rund 3800 Informations- und Schulungsveranstaltungen mit insgesamt 22 Millionen Euro bezuschusst.

Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung gestellt werden. Für Seminare erhalten Veranstalter einen Zuschuss von maximal 1200 Euro. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Voraussetzung ist jeweils der Nachweis einer Kostendeckungslücke. Bei Schulungen sind Zuschussanträge innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung einzureichen.

Die Anträge sind online einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstellen zu übermitteln. Diese Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese bei günstig ausgefallener Prüfung dann zur Entscheidung an das Bundesamt weiterleiten.

Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung finden Interessierte online unter www.beratungsfoerderung.info. Außerdem steht ihnen unter 06196-908-570 ein Servicetelefon zur Vefügung.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen