Adobe zahlt 800 Millionen Dollar für Fotolia

Adobe will die Online-Bildagentur Fotolia für 800 Millionen Dollar in bar übernehmen. Das geht aus einer jetzt veräffentlichten Übernahmevereinbarung hervor. Auf der Plattform stehen derzeit über 34 Millionen lizenzfreie Fotos, Grafiken und Videos bereit. Sie möchte Adobe in sein Angebot Creative Cloud integrieren. Dieses soll die käuflich erwerbbare Software Creative Suite ablösen, allerdings finden viele Nutzer das Preis-Leistungs-Verhältnis des Abo-Angebots einer Umfrage zufolge unattraktiv.
Creative-Cloud-Kunden könnte Adobe besondere Abo-Pakete mit einem Gratiszugang zu Fotolia anbieten. Parallel soll das Angebot aber weiterhin in seiner jetzigen Form für jedermann verfügbar bleiben. Der Abschluss der Transaktion wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden für die zweite Hälfte von Adobes erstem Fiskalquartal 2015 erwartet. Fotolia-CEO Oleg Tscheltzoff soll das Team als Teil von Adobes Digital-Media-Geschäft weiterführen.
Fotolia wurde 2004 von Thibaud Elzière, Oleg Tscheltzoff und Patrick Chassany gegründet. Der Hauptsitz befindet sich in New York, die europäische Zentrale in Paris. In Deutschland ist es über die Microstock-Agentur in Berlin vertreten. Zuletzt war das Privatunternehmen in der Hand der Finanzinvestoren Kohlberg Kravis Roberts & Co sowie TA Associates. Insgesamt ist es in 23 Ländern aktiv und bietet seine Websites in 14 Sprachen an.
In Deutschland haben viele Nutzer negative Erfahrungen mit der Nutzung der Bilder von Fotolia machen müssen, wie ein Blick in einschlägige Anwalts-Blogs zeigt. Der Grund dafür ist in der Regel, dass die komplexen Nutzungsbestimmungen nicht korrekt eingehalten wurden. Wobei allerdings nicht auszuschließen ist, dass manche Fotografen es mit dem Einstellen ihrer Bilder bei Fotlolia und anderen, vergleichbaren Plattformen wie Pixelio.de oder Aboutpixel, gerade darauf abgesehen haben.
Eine Übersicht dazu gibt unter anderem die Kanzlei Plutte. Sie weist darauf hin, dass die sogennante Zitierpflicht vorsieht, dass jeder Fotograf einen Anspruch auf Anerkennung und Nennung seiner Urheberschaft hat. Das klingt gerade dann, wenn ein kostenloses Nutzungsrecht eingeräumt wird logisch, da der Fotograf sich dadurch eine eine gewisse Werbewirkung erhoffen darf. Wird die korrekte Benennung versehentlich oder absichtlich unterlassen, verletzt das eindeutig das Urheberrecht des Fotografen.
Laut Kanzlei Plutte verlangen die abmahnenden Kanzleien allerdings “wie bei einem gewöhnlichen Fotodiebstahl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswerts von regelmäßig 5000 bis 6000 pro Bild. Zusätzlich soll der Nutzer Schadenersatz nach der Lizenzanalogie sowie einen Verletzerzuschlag von meist 100 Prozent zahlen.” Dass allerdings sei überzogen.
Unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen der Fotoplattformen stehe dem Fotograf bei absichtlich oder versehentlich unterlassener Urheberkennzeichnung weder ein Unterlassungsanspruch noch ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren zu. Wegen der fehlenden Kennzeichnung und Anerkennung seiner Urheberschaft könne er lediglich Schadenersatz verlangen. Allerdings sind auch diese Schadensersatzforderungen – zum Beispiel nach Ansicht der in Mainz und Berlin tätigen Kanzlei Müller Müller Rößner, oft noch deutlich zu hoch gegriffen. Nicht zuletzt deshalb rät auch die Kanzlei Terhaag & Partner Rechtanwälte zur Vorsicht bei AGB von Fotolia und anderen Bildagenturen.
Ob Adobe dieses Problem für seine Creative-Cloud-Nutzer nach Abschluss der Fotolia-Übernahme in den Griff bekommen kann, ist fraglich. Wahrscheinlich ist eher, dass es sich noch verschlimmert, denn wenn die Nutzer quasi aus dem Programm heraus Bilder auswählen könnn, dürfte das Bewusstsein dafür, dass eine korrekte oder sogar überhaupt eien Angabe der Urheberrechte erforderlich ist, noch weniger ausgeprägt sein. Und aufgrund der Komplexität des Themas ist mit einer automatisierten Lösung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
<!– Tipp: Sind Sie ein Fachmann in Sachen Cloud Computing? Testen Sie Ihr Wissen – mit 14 Fragen auf ITespresso.de. –>Tipp: Sind Sie ein Fachmann in Sachen Cloud Computing? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.