Käufer von Office für iPad bekommen einen Teil des Kaufpreises erstattet
Nachdem Microsoft Office 365 auf Mobilgeräten für Privatkunden kostenlos verfügbar gemacht hat, bietet das Unternehmen Abonnenten von Office für iPad nun eine teilweise Erstattung der Gebühren an. So sollen Anwender entschädigt werden, die lediglich die nun kostenlosen Basisfunktionen der Bürosoftware verwenden.
Mit den im März vorgestellten Office-Apps für das Apple-Tablet konnten Dokumente nur in Verbindung mit einem Office-365-Abo bearbeitet werden. Seit 6. November sind die grundlegenden Funktionen der Programme aber kostenfrei verfügbar. Für weiterreichende Funktionen ist allerdings nach wie vor ein Office-365-Abo erforderlich. Das kostet pro Jahr für Privatkunden 99 Euro. Abonnenten von Office 365 Home, Personal und University erhalten zusätzlich Zugriff auf unbegrenzten Onlinespeicher bei Microsoft Cloud-Speicherdienst OneDrive.
Käufer von Office 365 für iPad, die darauf verzichten können, haben nun die Möglichkeit, sich einen Teil der bereits bezahlten Abogebühren erstatten zu lassen – sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Microsoft selbst bietet nur denjenigen eine Rückerstattung an, die die Bürosoftware direkt bei dem Unternehmen oder einem anderen Reseller außer Apple erworben haben. Wer Office für iPad in Apples iTunes Store gekauft hat, soll sich an den iTunes-Kundensupport wenden.
Kauf und die Aktivierung müssen zudem zwischen dem 27. März 2014 – dem erste Tag als Office für iPad verfügbar war – und dem 6. November erfolgt sein. Außerdem müssen Käufer spätestens bis 31. Januar 2015 ihr Abonnement kündigen und die anteilige Rückerstattung beantragen. Dazu kontaktieren sie den für Konto und Abrechnung zuständigen Microsoft-Support. Die Bearbeitung kann sechs bis acht Wochen dauern.
Wer mehrere Office-365-Abonnements besitzt, muss einen Rückerstattungsantrag für alle Abonnements zum gleichen Zeitpunkt einreichen. Außerdem muss auf Nachfrage ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Test- und kostenlose Abonnements sind von dem Rückerstattungsprogramm selbstverständlich ausgenommen. Microsoft behält sich zudem das Recht vor, unseriös erscheindende Anträge abzulehnen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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