Suchmaschine der Telekom liefert keine Inhalte der VG-Media-Mitglieder mehr

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Internetsperren (Bild: Shutterstock / Matthias-Pahl)

Die Suche der Portale GMX.de, Web.de und T-Online.de verweist in der Ergebnisseite nicht mehr auf Angebote der in der VG Media organisierten deutschen Verlage. Diese lassen sich von der Organisation beim Streit um das Leistungsschutzrecht vertreten. Mitglieder sind unter anderem die Verlagshäuser Burda und Springer. Eine Suche nach deren Titeln führt nur noch zu der Fehlermeldung “Die angeforderte Suche ergab leider keine Ergebnisse”, berichtet der Medienjournalist Stefan Niggemeier.

(Bild: Shutterstock / Matthias-Pahl)

Aus aus einer Stellungnahme von T-Online, die Niggemeier vorliegt, geht hervor, dass sich die Deutsche Telekom offenbar nicht mit der VG Media einigen konnte und daher die Inhalte der fraglichen Titel bereits zum 1. August aus dem Index gelöscht hat: “Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher – bis auf Weiteres – entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.”

Die VG Media hatte im Juni gegen Google, Yahoo und 1&1 geklagt. In einer Pressemitteilung begründete die Organisation das folgendermaßen: “Die VG Media hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.” Allerdings will das Bundeskartellamt kein Missbrauchsverfahren gegen Google einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt besteht kein hinreichender Anfangsverdacht. Damit dürfte der Klage der VG Media der Wind weitgehend aus den Segeln genommen worden sein.

Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das im März 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht. Entgegen der ursprünglichen Vorlage sind darin “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de haben sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ITespresso.de, ZDNet.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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