Mitfahr-App Uber: Erste einstweilige Verfügung gegen deutschen Fahrer

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Taxis (Bild: Shutterstock / Lisa S.)

Ein Frankfurter Taxiunternehmer hat eine einstweilige Verfügung gegen einen UberPop-Fahrer erwirkt. Diesem wird damit untersagt, über die App Beförderungswünsche anzunehmen und ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz einen Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen. Hält er sich nicht an das Verbot, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld sowie ein Bußgeld in Höhe von maximal 20.000 Euro.

Taxifahrer (Bild: Shutterstock / Lisa S.)

“An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt”, erklärt Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, die auch die App Taxi Deutschland betreibt. Der klagende Unternehmer ist Mitglied in der Taxivereinigung Frankfurt und hat bei seiner Klage mit der Genossenschaft Taxi Deutschland eG zusammengearbeitet.

Schlenker weiter: “Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich – also mit Gewinnabsicht – tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer. Wer trotzdem fährt, verstößt gegen die deutschen Gesetze.”

Das bezweifelt Uber. Das Landgericht Frankfurt hat am 10. September den Antrag des US-Unternehmens auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Damit gilt das Vermittlungsverbot für UberPop weiterhin – zumindest bis die Entscheidung der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch von Uber vorliegt. Diese Verhandlung findet am 16. September im Landgericht Frankfurt statt.

Uber argumentiert immer wieder, es betreibe keinen Taxidienst. Als Online-Plattform vermittelt Uber sowohl Limousinen mit professionellen Chauffeuren (UberBlack) als auch Pkws mit privaten Fahrern (UberPop). Uber behält eine 20-prozentige Provision vom Fahrpreis ein.

Erste einstweilige Verfügung gegen deutschen Fahrer von UberPop ergangen

Schlenker kritisiert: “Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit. Das Modell ist schlecht für die deutschen Verbraucher und zerstört sozialversicherungspflichtige Jobs. Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, ist ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbart.”

Im Zusammenhang einem früheren, ähnlichen Verfahren in Berlin – bei dem nun auf die Entscheidung der höheren Instanz gewartet wird – hatte Fabien Nestmann, General Manager von Uber Deutschland erklärt, kündigte an, Uber werde sich weiter gegen die “veralteten Regeln” wehren, die vor der Erfindung des Smartphones aufgestellt worden seien. Auf Bedenken wegen der Sicherheit der Fahrgäste entgegnete er, jeder Fahrer der Uber-Plattform sei versichert.

Damit reagierte Nestmann auf den Vorwurf des Berliner Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), das den Fahrdienst verboten hatte. Diese Unterlassungsverfügung wurde unter anderem mit sicherheitsrechtlichen Bedenken begründet. Die Behörde könne nicht tolerieren, dass sich Fahrgäste “in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind”, heißt es dazu in einer Erklärung des Berliner Senats.

Die Begründung bezog sich darauf, dass ein Fahrer versäumt haben könnte, seiner Versicherung den gewerblichen Verwendungszweck zu melden. Ein Sprecher der deutschen Versicherungswirtschaft widersprach in diesem Punkt und wies darauf hin, dass der Haftpflichtversicherungsschutz auch dann greift, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat.

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