Bundeskartellamt erteilt Verlegern beim Leistungsschutzrecht eine Abfuhr

Das Bundeskartellamt wird das von einigen deutschen Verlegern gegen Google beantragte Missbrauchsverfahren nicht n einleiten. Kartellamtschef Andreas Mundt sieht keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Zuvor hatte bereits die FAZ über die Entscheidung des Bundeskartellamts berichtet.
Der Entscheidung war eine Beschwerde der VG Media vorausgegangen. Die Organisation vertritt in der Angelegenheit zwölf deutsche Verlage, darunter Burda und Springer. Viele Online-Portale, darunter Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media dagegen nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die neben ITespresso auch die IT-Magazine ZDNet.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
Die VG Media hatte im Juni sowohl gegen Google als auch gegen Yahoo und 1&1 Klage eingereicht. Der Organsiation geht es um “Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes”. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent – und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist. Durch die aktuelle Entscheidung des Bundeskartellamts dürfte die Klage allerdings erheblich an Gewicht verloren haben.
Bei ihrer Beschwerde beruft sich die VG Media auf das 2013 vom Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht. Dieses nimmt allerdinsg entgegen ursprünglicher Pläne und anders als von der VG Media gefordert, “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” aus, die damit lizenzfrei nutzbar bleiben. Um genau diese von Google verwendete “Snippets” ging es aber eigentlich den Initiatoren des Gesetzes. Längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht ausreichend geschützt.
Nach der Klage durch die VG Media im Juni hatte Yahoo Verfassungsbeschwerde eingelegt. Den Wortlaut der Beschwerde hat Yahoo nicht veröffentlicht. Netzpolitik.org hat aber eine Zusammenfassung von Juraprofessor Alexander Blankenagel von der Humboldt-Universität Berlin erhalten. Demnach deckt die Pressefreiheit auch “Suchmaschinen als unverzichtbare Vermittler der Presseverlage und ihrer Erzeugnisse” ab. Dieses Grundrecht verletze das Leistungsschutzrecht in mehrfacher Weise.
Das nun vom Bundeskartellamt zurückgewiesene Ansinnen der in der VG Media organisierten Verlage ruft aber nicht nur bei Juristen, sondern auch bei Betrachtung mit dem gesunden Menschenverstand Kopfschütteln hervor. Seit August 2013 werden online publizierte Artikel in Form von sogenannten Snippets bei Google News nur dann aufgenommen, wenn die Verlage einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Dass sie nun Geld von Google haben wollen, weil ihre Artikel bei Google News erscheinen, ist daher mehr als kurios: Schließlich hätten sie der Veröffentlichung vorher schlicht widersprechen können.
[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]