Sind Dashcams unzulässig?
Ein Autofahrer aus Mittelfranken verklagte das Landratsamt Ansbach, weil es ihm untersagt hatte, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Das umstrittene Urteil erklärte, jedoch, der Autofahrer habe mit den Videoaufnahmen den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, weil der Mann ihn nötigende Autofahrer mit den Aufnahmen bei der Polizei habe überführen wollen. Das verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, denn die in der Öffentlichkeit gefilmten Personen seien einfach zu identifizieren.
Die Kameras am Armaturenbrett (einige ausgewählte hier im Überblick) sind bei Gerichten meist anerkannt, wenn sie Beweise für Unfallhergänge an Polizei und Versicherung liefern. Sie sind jedoch nicht erlaubt, wenn die Anwender das Material Dritten zugänglich machen, etwa in Youtube oder anderen Internet-Diensten. Ein komplettes behördliches Verbot musste das Gericht in Ansbach allerdings wegen eines Formfehlers wieder aufheben: Eine Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts zugelassen und führte zur Aufhebung des ursprünglichen Verdikts (Urt. v. 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634).
Generell ist die Nutzung einer Autokamera dann “unzulässig, wenn die Filme später Dritten zugänglich gemacht werden”. Das kann jedoch auch so interpretiert werden, dass nicht nur die Absicht, die Filme im Internet bereitzustellen, rechtswidrig ist: Auch das Übergeben an Polizei oder Versicherung wäre von dem Entscheid betroffen.
Aus Sicht des IT-Anwalts Christian Somecke überzeugte die ursprüngliche Argumentation des Gerichts ohnehin nicht, denn “die meisten Dashcams nehmen Videomaterial nur wenige Minuten oder einige Stunden auf und überschreiben die Aufzeichnung dann wieder. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen ist damit also relativ gering. Demgegenüber steht das Interesse des Autofahrers, im Falle eines Unfalls beweiskräftige Bilder für einen denkbaren späteren Prozess zu haben”.
Selbst wenn die Anfertigung von Dashcam-Aufnahmen komplett verboten worden wäre, würden diese laut Solmecke “illegal zustande gekommenen Filme” in aller Regel vor Gericht verwendet werden, wenn es etwa darum geht, den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen.