Ashampoo ergänzt Grafik-Tool Snap 7 um Freiformen und Kommentare
Ashampoo hat Version 7.0.6 der Shareware Snap 7 bereitgestellt. Das Produkt zum Erzeugen von Videos und Screenshots ist in seiner aktualisierten Version fehlerbereinigt und wurde um Funktionen zu Ergänzung der Ergebnisse durch Clip-Art, Freiformen und Kommentare ausgestattet.
Freihandzeichnen mit einem virtuellen Bleistift, mitgelieferte Schriftarten für Text-Annotationen, mehr Grafikelemente und das Versehen mit Farbverläufen kann Bilder und Videos auf verschiedenen Layern um neue Bestandteile bereichern. Bildelemente lassen sich zudem mit Spotlight-Tool und Markern hervorheben.
Exporte in alle gängigen Bildformate oder als Sicherung in JXR und PSD mit Layern zur Weiterverarbeitung (etwa in Adobe Photoshop) gehören zur Grundausstattung. Farb- und Stilkombinationen lassen sich separat speichern. Während der Arbeit werden alle Versionen der Dateien festgehalten, um so sehr schnell wieder auf Ursprungsvarianten zu kommen, wenn zwischendurch mal etwas schiefläuft.
Die Ergebnisse können in gängigen Online-Storage-Diensten und Sharing-Services gespeichert sowie geteilt werden. Upload-Funktionen für Twitter, Facebook, Google Drive und Microsoft OneDrive finden sich ebenfalls direkt in der Oberfläche. Auch Ashampoo selbst stellt Online-Speicher für den temporären Austausch der Ergebnisse bereit – der beliebig große, auf Snap 7 beschränkte “Ashampoo-Space” löscht sich nach 28 Tagen selbst.
Die Verteilung über browserbasierte E-Mail-Clients wie Google Mail, Yahoo Mail und Mail.ru kann direkt aus der Benutzeroberfläche heraus starten. Auch PDFs lassen sich erstellen; Zusatzwerkzeuge sind dazu nicht nötig. Voraussetzungen sind Windows ab XP aufwärts, 256 MByte RAM und 60 MByte Festlattenplatz für die Programm-Installation.
Die Vollversion kostet 19,99 Euro. Die Shareware-Version steht zum Download bereit, Bezahlung der Vollvariante erfolgt aus der Anwendung heraus. Der Test ist zeitlich auf zehn Tage bei vollem Leistungsumfang beschränkt, durch Regstrierung kann er auf 40 Tage verlängert werden.