Streit um Raubkopien: Geschäftsführer von PCFritz verhaftet

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Maik Mahlow, Gründer von PC-Fritz (Bild: PCFritz).

Maik Mahlow, Firmengründer und ehemaliger Geschäftsführer von PCFritz, ist in Kassel verhaftet worden. Damit ist der seit Herbst vergangenen Jahres schwelende Streit zwischen dem Onlinehändler und Microsoft weiter eskaliert. Das hat unter anderem die “Hessische/Niedersächsische Allgemeine” berichtet. Nach Angaben der Haller Oberstaatsanwältin Heike Geyer soll die Firma PCFritz als Originale gekennzeichnete, unberechtigt angefertigte Kopien des Betriebssystems Windows 7 für 19,90 Euro über das Internet vertrieben haben. Das Programm kostet normalerweise 130 Euro.

Maik Mahlow, Gründer von PCFritz (Bild: PCFritz).

Anfang April habe es bereits drei Festnahmen im Zusammenhang dieses Verfahrens gegeben, so Geyer. Im Herbst 2013 hatten auf Antrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Halle Ermittler der Zollfahndungsämter Dresden und Berlin-Brandenburg Geschäfts- und Lagerräume des Online Händlers sowie Privatwohnungen in Berlin und Halle durchsucht. Dabei wurden über 100.000 Datenträger sichergestellt. Die Kopien seien so gut gemacht, dass den Käufern in der Regel nicht aufgefallen sei, dass es sich um Fälschungen gehandelt hat, sagte die Oberstaatsanwältin der HNA.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auf Antrag von Microsoft. Das Unternehmen wirft PCFritz vor, Raubkopien von Windows 7 in großem Stil verkauft zu haben. Es erklärt, zahlreiche von PC-Fritz verkaufte Datenträger als Raubkopien identifiziert und daraufhin Strafanzeige erstattet zu haben.

PCFritz-Chef Maik Mahlow erklärte in einer Stellungnahme zu den Durchsuchungen im Herbst 2013, er distanziere sich ausdrücklich vom Handel mit gefälschten Datenträgern. Er betonte damals, dass er mit Original-Produkten handele. Der von seiner Firma betriebene, aber von Microsoft und anderen Händlern ungern gesehene Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern sei laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2000 legal. Am 6. Oktober 2011 habe das Gericht sogar den Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat für legal befunden.

Als Reaktion hatte Mahlow im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Mit ihr wurde es dem Konzern unter anderem untersagt, zu behaupten, PC-Fritz vertreibe und/oder besitze gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems Windows 7.

Undurchsichtig sind allerdings die mehrfachen Adress- und Besitzerwechsel des Onlineshops: Nach der PCFritz.de Onlinestore GmbH aus Halle war es inzwischen eine Le-Na GmbH aus Augsburg und ist es aktuell die SEB-BELL Unternehmensberatung GmbH, ebenfalls aus Augsburg. Für die pcfritz.de GmbH aus Halle /Saale wurde übrigens am 10. April 2014, für die pcfritz.de Onlinestore GmbH am 25. April 2014 vom Registergericht bekannt gegeben, dass die Gesellschaften wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG gelöscht werden sollen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs wurde in beiden Fällen auf drei Monate festgesetzt.

[mit Material von Jakob Jung, channelbiz.de]

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