Politiker wollen Routerzwang und Störerhaftung bei WLANs abschaffen
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will in der künftigen Regierung gegen den sogennanten Routerzwang vorgehen und die Störerhaftung bei WLAN-Netzen abschaffen. Darauf haben sich die Parteien in der Unterarbeitsgruppe “Digitale Agenda” im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen verständigt.
Die von der ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär (CSU) geleitete Arbeitsgruppe spricht sich für eine Klarstellung hinsichtlich des sogenannten Netzabschlusspunkts im Gesetz aus. Die Klärung dieser Frage ist vor allem für DSL-Kunden wichtig, denen von ihren Anbietern zunehmend vorgeschrieben wird, welche Routermodelle sie zu Hause nutzen dürfen. Manche Provider geben Zugangsinformationen zudem nicht mehr oder nur noch sehr widerwillig heraus, sodass sich alternative Geräte nicht korrekt konfigurieren lassen
Die Bundesnetzagentur reagierte Anfang des Jahres auf Kundenbeschwerden mit der Aussage, man habe dagegen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Handhabe. Nach dem Willen von Union und SPD soll sich das nun aber bald ändern. Dafür hatten sich unter anderem auch schon Organisationen wie der Chaos Computer Club (CCC), die Free Software Foundation Europe (FSFE) und der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung (geteilt.de) ausgesprochen.
Außerdem engagiert sich eine Allianz von 19 Endgeräteherstellern gegen den Routerzwang. Sie haben bei der Bundesnetzagentur eine gemeinsame Stellungnahme (PDF) zu dem Thema abgegeben. Der Herstellergruppe gehören unter anderem AVM, Buffalo, D-Link und Lancom an. Sie befürchten durch den Routerzwang gravierende Folgen für Kunden, Handel und Hersteller.
Nach Ansicht der Gruppe gibt es keine technischen Gründe, die eine Neuauslegung des Netzabschlusspunktes erforderlich machen. Das etablierte Modell in Form der TAE-Dose mit einem liberalisierten Endgerätemarkt sei technisch wie wirtschaftlich erfolgreich und im Markt akzeptiert. Der Allianz zufolge steht der Routerzwang im Widerspruch zu geltendem deutschen und europäischen Recht. Außerdem werfe er bei Datenschutz und Haftung ungeklärte Fragen auf und schaffe Monokulturen, die ein Risiko für die Cybersicherheit darstellten.
Rechtssicherheit bei der Störerhaftung rückt in greifbare Nähe
Die Pläne der Koalitionsparteien, Rechtssicherheit hinsichtlich der Störerhaftung bei Bereitstellung öffentlich zugänglicher WLAN-Netze zu schaffen, werden von Netzaktivisten ebenfalls positiv aufgenommen. Union und SPD wollen Anbieter frei zugänglicher WLANs bei der Haftungsfrage mit kommerziellen Internetprovidern gleichstellen, die nicht für Vergehen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Dies könnte beispielsweise durch eine Änderung im Telemediengesetz erreicht werden.
Der Verein Digitale Gesellschaft begrüßte den Entschluss. “Damit könnten auch die ‘Mini-Provider’ von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt”, sagte Volker Tripp, Politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Allerdings werde man genau hinschauen, wie die Koalition die Problematik der Störerhaftung lösen will, denn der Teufel stecke im Detail. “Die Störerhaftung zu beseitigen, und dabei gleichzeitig Identifikations- und Dokumentationspflichten für den WLAN-Betreiber einzuführen, wie dies vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, würde dem Ziel eines flächendeckenden offenen Internetzugangs einen Bärendienst erweisen”, stellte Tripp klar. “Eine solche Lösung wäre kontraproduktiv und würde die gegenwärtige, wenig zufriedenstellende Lage keineswegs verbessern.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]