Microsoft legt Zahlen zu Regierungsanfragen vor

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Microsoft Logo (Bild: Microsoft)

Microsoft hat für das erste Halbjahr 2013 einen Transparenzbericht vorgelegt. Von Regierungen und Behörden erhielt der Softwarekonzern weltweit 37.196 Anfragen zu 66.539 Nutzerkonten. Aus den USA kamen 7014 Anfragen für die Daten von 18.809 Anwendern. Deutsche Behörden begehrten in 5185 Fällen Auskunft zu Daten von 9670 Nutzern. Weitere Spitzenreiter in der Statistik sind die Türkei (6226 Anfragen), Großbritannien (4404 Anfragen) und Frankreich (4379 Anfragen).

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Die Zahlen für Deutschland aus Microsofts Transparenzbericht im Überblick (Screenshot: ITespresso).

Eigenen Angaben zufolge gab Microsoft in 817 Fällen Nutzerdaten weiter. In 749 Fällen betraf das Anwender in den USA. Auf 28.698 Anfragen erhielten Behörden Informationen wie die zur Anmeldung bei Microsoft verwendete E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Anschrift, IP-Adresse und Geschlecht.

Inhalte sind laut Microsoft die Daten, die Kunden selber erstellen oder speichern, beispielsweise E-Mails oder auf SkyDrive abgelegte Dokumente und Fotos. Der konzern betont, dass es Daten nur dann an Strafverfolgungsbehörden weitergibt, wenn ein entsprechender Gerichts- oder Durchsuchungsbeschluss vorliegt.

Auffällig ist auch, dass fast alle Anfragen, die Microsoft zwischen Januar und Juni 2013 erhielt, auf Daten von Verbrauchern abzielten. Nur bei 19 Anfragen sei es um Daten von Enterprise-E-Mail-Konten gegangen, heißt es in dem Bericht – alle 19 kamen aus den USA.

Über Anfragen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gibt die Statistik keine Auskunft, da es Internetfirmen in den USA untersagt ist, diese Informationen zu veröffentlichen. Microsoft gehört neben Google, Facebook und Yahoo zu einer Gruppe von Unternehmen, die geklagt haben, um die Offenlegung von NSA-Anfragen zu erreichen. Sie argumentieren, die Regierung habe bisher keine angemessenen Gründe vorgelegt, warum die Veröffentlichung der Daten ihren Interessen schade. Das Verbot widerspreche zudem dem im ersten Zusatz zur US-Verfassungs verankerten Recht auf Redefreiheit.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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