Verbraucherzentrale NRW bereitet Klage gegen die Deutsche Telekom vor
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will von einem Gericht prüfen lassen, ob die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung von DSL-Flatrates rechtens ist. “Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft”, sagte ein Sprecher gegenüber Focus.
Die Verbraucherschützer wollen in jedem Fall klagen. Sie lassen sich auch nicht davon abhalten, dass der Konzern seine Pläne bereits abgemildert hat.
Ursprünglich sollte die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab 2016 auf 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftigen Protesten änderte setzte Telekom Mitte Juni das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf.
Die Verbraucherzentrale sieht dem Focus-Bericht zufolge eine “Wiederholungsgefahr”. Sie fordert daher, dass die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, künftig auf eine ähnlich drastische Geschwindigkeitsreduzierung zu verzichten.
Schon im Mai hatte die Verbraucherzentrale NRW die Telekom wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt. Die Verbraucherschützer sehen in der Beschränkung der Bandbreite bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und fordern daher deren Abschaffung. Sie stören sich in ihrer Abmahnung vorrangig daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden.
Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 16. Mai hatte die Telekom verstreichen lassen. Bis heute hat der Konzern keine solche Erklärung unterzeichnet. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Flatrate-Drosselung zulässig ist oder nicht.