Bundestag spricht sich für Eindämmung von Software-Patenten aus
Am Freitag hat der Bundestag den interfraktionellen Antrag Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” (PDF) einstimmig verabschiedet. Dessen Kernforderung ist, dass Software ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden soll und darüber hinausgehender Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten nicht gewährt werden darf. Ausnahme sollen lediglich Lösungen sein, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.
Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände bereits im Vorfeld für den Antrag ausgesprochen.
“Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt”, so BITMi-Präsident Oliver Grün in einer Stellungnahme.
Die Verantwortung für gesetzliche Regelungen in diesem Bereich an Brüssel abzugeben halten die Branchenvertreter für riskant: Die EU sei seit Jahren nicht in der Lage, Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu schaffen. Johannes Sommer vom BIKT fordert daher: “Deutschland muss gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen.”
BIKT und BITMi schlagen dafür eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Sie soll verhindern, dass Patentansprüche mit urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Die Verbände empfehlen darüber hinaus, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.
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