Start-up-Verband und Piratenpartei kritisieren geplantes Leistungsschutzrecht

Der Bundesverband Deutsche Start-ups lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. In einer Erklärung zur Anhörung zum geplanten Gesetz im Rechtsausschuss des Bundestags am 30. Januar hat sich der Verband klar gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen: “Das derzeit geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat zu starkes Potenzial, Internet-Start-ups in Deutschland zu schaden. Regulierungen wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremsen Innovationen am Standort Deutschland und führen zu einem Wettbewerbsnachteil insbesondere im internationalen Vergleich.”
“Deutschland möchte, so dass ausgerufene Ziel der Bundesregierung, in Hightech- und Digitaler Wirtschaft eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu benötigen wir wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Ein Leistungsschutzrecht wäre hingegen ein Wettbewerbsnachteil und damit eine Innovationsbremse”, erklärt Florian Nöll, Vorstandssprecher im BVDS, die Position des Verbandes.

“Es ist mir schleierhaft, wie ernsthaft gefordert werden kann, dass diejenigen, die Nutzer zu den Inhalten bringen, dafür auch noch bezahlen sollen”, erklärt Nico Lumma, einer der Unterzeichner der Erklärung, sowie Co-Gründer von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. . D64 steht übrigens auch hinter der Initiative “Leistungschutzrecht stoppen“.
Gleichzeitig hat die Piratenpartei unter Berufung auf ein neues Gutachten von Professor Thomas Hoeren von der Universität Münster darauf hingewiesen, dass nur Gerichte entscheiden können, ob und wie das Leistungsschutzrecht auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken gelten würde. Damit drohten Nutzern von sozialen Netzwerken Abmahnungen und Gerichtsverfahren, falls sie unbedacht oder unwissentlich vom Leistungsschutzrecht geschützte Bilder und Texte einstellen oder teilen. Die Piratenpartei Deutschland fordert auch daher die Bundesregierung erneut auf, von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen.
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist eine Zeitbombe für die digitale Gesellschaft in Deutschland. Auch wenn Blogger zwar großmütig von der Lizenzpflicht ausgeschlossen wurden, hat die Bundesregierung mittlerweile zugegeben, dass sie keine Ahnung hat, welche Auswirkungen das Leistungsschutzrecht auf Nutzer und Plattformbetreiber von sozialen Medien hat. Mit diesem Leistungsschutzrecht kann sich kein Facebook- oder Twitter-Nutzer mehr sicher sein, nicht Opfer von Abmahnanwälten zu werden”, so Bruno Gert Kramm, Beauftragter für Urheberrecht bei der Piratenpartei Deutschland, in einer Pressemitteilung.
Kramm weiter: “Sollte der Regierung noch etwas am Internetstandort Deutschland oder an der Weiterentwicklung der digitalen Gesellschaft liegen, lässt sie die Lobbyisten der Verlagsindustrie zugunsten unserer Bürger abblitzen.” Seiner Ansicht nach lässt der Verzicht auf die Übertragung der morgigen Anhörung zum Leistungsschutzrecht im Rechtsausschuss via Internet jedoch befürchten, dass dies nicht der Fall sein wird.
Dem vim Bundeskabinett ENde Augst beschlossenen Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht zufolge sollen gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und ähnlichen Services für die “Nutzung von Presseerzeugnissen” ein Entgelt an Verlage zahlen.
Die Zahlungspflicht beschränkt sich nach dem Gesetzentwurf (PDF) auf gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche News-Aggregatoren, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer sollen auch in Zukunft online zugänglich gemachte Presseartikel nutzen können. Auch das Verlinken, Zitieren und das Lesen am Bildschirm ist weiterhin erlaubt sein, hieß es zunächst.
“Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Online-Angebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen”, erklärte
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) damals.