Mini-Kompromiss bei Urheberabgaben auf USB-Sticks

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(Bild: Peter Marwan/ITespresso)

Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst haben sich auf die Höhe der Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag gilt rückwirkend vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. Mitglieder des Bitkom zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 statt regulär 10 Cent pro Stück.

Mit den Urheberabgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Der vorangegangene Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden. Sie wollte damit höhere Zahlungen der Anbieter durchsetzen.

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Trotz des jetzt erzielten Kompromisses geht der Streit um die Höhe der Urheberabgaben auf USB-Sticks weiter (Bild: Peter Marwan/ITespresso).

“Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht.”

Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 4 GByte. Auf USB-Sticks mit mehr als 4 GByte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten 1,95 Euro. Im Handel sind USB-Sticks mit 4 GByte Speichervolumen derzeit ab etwa 5 Euro erhältlich.

Aus Sicht des Bitkom stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften daher in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen. Sie beeinträchtigten die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar. Aktuell prüft die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts, ob die Höhe der verlangten Abgaben angemessen ist.

Die GEMA, eine der in der ZPÜ vertretenen deutschen Verwertungsgesellschaften, hatte schon letztes Jahr die deutliche Erhöhung um 800 bis 1850 Prozent mit dem technischen Fortschritt begründet: Die Abgabe werde lediglich an die gestiegenen Speicherkapazitäten angepasst. GEMA-Sprecher Peter Hempel erklärte damals sogar, dass die inzwischen bestehenden Speichermöglichkeiten einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen würden.

Auf Speichermedien zahlen die Hersteller in Deutschland eine pauschale Abgabe. Diese war im April 2010 durch einen Kompromiss zwischen ZPÜ und Bitkom auf 10 Cent pro USB-Stick und Speicherkarte festgelegt worden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlten nur 8 Cent. Die Einigung galt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Eine neue Vereinbarung kam bisher nicht zustande.

Für die Urheberabgaben erhalten Verbraucher die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Allerdings bringt es die Pauschalabgabe mit sich, dass sie auch auf Speichermdien zu entrichten ist, die überhaupt nicht für diesen Zweck benutzt werden – etwa SD-Karten in Digitalkameras, auf denen lediglich privat erstellte Fotos abgelegt werden.

Verhandelt werden auch noch die auf Festplatten zu entrichtenden Abgaben. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien vergütet werden. Den Herstellern zufolge werden aber nicht einmal drei Prozent der externen Festplatten für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt. Um ihre Argumentatuion zu untermauern, hatten dei Hersteller im vergangenen Jahr eine Studie bei der GfK in Auftrag gegeben.

Demnach besitzt nahezu jeder dritte Deutsche mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 GByte. 55 Prozent davon sind ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich 24 Prozent wird durch Sicherungskopien belegt und 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt. Weitere 7 Prozent entfallen auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe.

Nur etwa 6 Prozent des Speicherplatzes entfallen auf Dateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich beispielsweise um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung des Branchenverbands für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt. Die dafür geforderten 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben für Datenträger mit einer Speicherkapazität von unter einem Terabyte und 9 Euro für größere Modelle lehnt der Bitkom als zu hoch ab.

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