Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung in der Telekom-Spitzelaffäre
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Revision des einzig verbliebenen Angeklagten in dem als “Telekom-Spitzelaffäre” bekannt gewordenen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig. Damit findet der Skandal, der den Telekommunikationskonzern zwischen 2008 und 2010 in die Schlagzeilen gebracht hatte, seinen Abschluss.
Im November 2010 hatte das Landgericht Bonn hat im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom den ehemaligen Leiter der Konzernabteilung für interne Ermittlungen, Klaus Trzeschan, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte er das Fernmeldegeheimnis in sieben Fällen verletzt und sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht, indem er vom Konzern erhaltene Vorschüsse in Höhe von 175.000 Euro in die eigene Tasche abgezweigt hat. Mit dem Urteil folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Trzeschan war der einzig verbliebene von ursprünglich vier Angeklagten im Prozess um die 2008 aufgeflogene Spitzelaffäre. Er hatte die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspähen von sieben Personen, bestehend aus Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten, übernommen. Zwei der anderen Angeklagten kamen mit einer Geldbuße davon, gegen den Dritten wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.
Es ging bei der Affäre um die Handlungen einer etwa 15-köpfigen Sonderabteilung der Telekom, unter Trzeschans Leitung unter anderem systematisch Telefonverbindungsdaten gesammelt und später von einem externen Dienstleister hatte auswerten lassen. Angeblich sollten dadurch undichte Stellen im Konzern aufgedeckt werden, über die Interna an Journalisten gelangt waren.
Zu den Beschuldigten in der Affäre gehörten auch Ex-Vorstand Kai-Uwe Ricke sowie der frühere Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. Beide sollen schon frühzeitig vom Ausspähen der Telefondaten gewusst haben, bestritten die Vorwürfe aber stets. Aus Mangel an Beweisen musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die ehemaligen Führungskräfte schließlich einstellen.