BKA hat Wohnungen von über 100 Anonymous-Aktivisten durchsucht

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Informationen von Welt Online in den vergangenen Tagen bundesweit mehr als hundert Wohnungen von Mitgliedern und Sympathisanten des Hackerkollektivs Anonymous durchsucht. Ziel der Aktion waren Personen, die Ende vergangenen Jahres an einem DDoS-Angriff auf die Website der GEMA beteiligt waren, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte. Die Ermittler beschlagnahmten Computer und weiteres Beweismaterial.
“Die GEMA steht häufiger im Fadenkreuz von Hackerangriffen, das sind wir schon gewohnt”, sagte GEMA-Sprecher Peter Hempel Welt Online. “Doch im Dezember gab es einige Angriffe, die zu massiven Einschränkungen für Kunden und Mitarbeiter der GEMA geführt haben.” Die Verwertungsgesellschaft habe daraufhin die IP-Adressen der Angreifer protokolliert und den Ermittlungsbehörden übergeben.
Dem Bericht zufolge dürften auf diese Weise nicht nur versierte Hacker, sondern auch einige Mitläufer in das Visier der Ermittler geraten sein. Denn die zur Durchführung einer DDoS-Attacke benötigte Software, mit der Server des Ziels durch massenhafte gleichzeitige Anfragen überlastet werden, kann über Links in Anonymous-Foren frei heruntergeladen werden. Programmierkenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Schon im Juni und August 2011 hatten Anonymous-Mitglieder die Website der GEMA lahmgelegt beziehungsweise Anfragen auf die Site umgeleitet. Sie protestierten damit dagegen, dass der Rechteverwerter gegen die Veröffentlichung zahlreicher Musikvideos auf Youtube vorgeht. Googles Videoplattform zeigt bei vielen mit Musik hinterlegten Clips einen Sperrhinweis an: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.” Die Verwertungsgesellschaft beteuert, dass die Sperren nicht von ihr ausgingen und es ihr lediglich um einen Lizenzvertrag gehe.
Anonymous empfindet dieses Vorgehen jedoch als eine Einschränkung des freien Informationsflusses. “Sie weigern sich offenbar massiv, dem Unternehmen Google die nötigen Rechte einzuräumen, um bestimmte Musik- und Filmtitel in Deutschland zeigen zu dürfen”, heißt es in einer Videobotschaft des Kollektivs vom Juni 2011. Es kündigte damals Schritte an, um die GEMA zu Verhandlungen zu bewegen.
Etwas versiertere Webnutzer haben in der Regel jedoch keinerlei Schwierigkeiten, Inhalte, die nur für einige Länder zugelassen sind, überall anzeigen zu lassen – sei es, indem sie Dienste wie OkayFreedom, Browser-add-ons wie Stealthy oder Proxydienste nutzen. Die Sinnhaftigkeit solcher Sperren ist also ohnehin zweifelhaft.