Datenschutzorganisationen fordern europäische Mindeststandards

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Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V., die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.  veröffentlichten nach ihrem Gespräch mit Europa-Abgeordneten gestern eine gemeinsame Presse-Erklärung, in der sie einen Beschäftigten-Datenschutz für ganz Europa forderten.

In einem Expertengespräch hatten sie zuvor mit Abgeordneten, dem Generaldirektor der Justizkommission und einem Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU erörtert, wie das Beschäftigtendatenschutzgesetz in europäische Regelungen eingebunden werden könne.

Die drei Verbände  fordern übereinstimmend, dass »Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten auf europäischer Ebene« verbindlich verankert werden müssten.

Weil Deutschland hier schon weiter ist als manche anderen EU-Länder setzten sich die Datenschützer jedoch dafür ein, dass jedes Land zusätzlich eigene Regelungen verabschieden dürfe – aber niemals hinter die geforderten Mindeststandards zurückfallen dürfe.

Zu den geforderten Inhalten zählt etwa die Berufung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten für jedes Unternehmen. Auch die Datenverarbeitung persönlicher Informationen dürfen nur mit Zustimmung des Beschäftigten vorgenommen werden.

(Bildquelle: so47 – Fotolia.com)

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