Peter Schaar visioniert über »digitalen Radiergummi«

Big DataData & StoragePolitikRechtSicherheitSicherheitsmanagement

Im seinem Blog zitiert Deutschlands oberster Datenschützer einen Vortrag der vergangenen Jerusalemer Datenschutzkonferenz  zum Thema »The right to oblivion« und philosophiert weiter über die Problematik.

Kurzum, Schaar tritt dafür ein, dass man online stehende Daten löschen können müsse so wie Schüler ihre Bleistiftkritzeleien wegradieren können. In der Frühphase des Datenschutzes sei schließlich ein Gesetz entworfen worden, welches das Löschen von personenbezogenen Daten vorgeschrieben habe. Sobald die Daten nicht mehr benötigt würden, müssten sie vernichtet werden.

»Technisch ist das Löschen elektronischer Daten deutlich komplizierter als das Ausradieren von Bleistiftschrift«, philosophiert Schaar, denn man könne ja heutzutage fast alles wiederherstellen, was man versehentlich lösche. Man könne das aber lösen durch spezielle Shredder-Software, durch Datenträgervernichtung oder manchmal nur mit Magneten. In Zeiten des Web-Publishings habe sich diese einfache Art, mit den Daten umzugehen, jedoch noch einmal vollkommen verändert. So stünden oft Persönlichkeitsrechte gegen Meinungsfreiheit – in einem lesenswerten philosophischen Diskurs erläutert der Datenschützer die Problematik von Twitter und Web 2.0 für den Datenschutz.

Eines aber fordert Schaar in seinem Beitrag konkret von den Anbietern sozialer Netze: Der Nutzer müsse hier selbst festlegen können, wie lange seine Daten vorgehalten werden. Außerdem mahnt er an, dass User ein Widerspruchsrecht gegen die systematische Erfassung von Daten erhalten sollten. Ob da die Betreiber mitmachen?

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen