Urteil: Informationspflicht für Telekom bei hohen Rechnungen

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Im konkreten Fall ging es um eine Kunden, deren Rechnung wegen falscher Einstellungen am Router auf über 1000 Euro monatlich emporschnellte. Innerhalb von fünf Monaten liefen Kosten von 5756,19 Euro auf, die die Telekom in Rechnung stellte und teilweise abbuchte. Genau das hätte sie aber nach Meinung des LG Bonn nicht gedurft, da ihr das »ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten« hätte auffallen müssen. Das Unternehmen habe eine Fürsorgepflicht und hätte innerhalb weniger Tage auf die hohe Rechnung aufmerksam machen oder sich um deren Ursachen kümmern müssen.

Dass die Telekom einfach weiter kassiert habe, sei eine Pflichtverletzung, so das Gericht. Es verurteilte den Telekommunikationskonzern zur Erstattung von 5300 Euro; rund 460 Euro muss die Kundin tragen – die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie 50 Euro pro Monate für eine Flatrate.

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