Freenet-Töchter brauchen keine Vorratsdaten speichern
Die Freenet-Töchter dürften nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden, entschied das Gericht, bevor geklärt sei, wer deren Kosten zu tragen hat. Da es sich um Mobilfunker ohne eigenes Netz handele, entstehe ihnen ein wesentlicher Nachteil, würden sie auf eigene Kosten in die Überwachungstechnik investieren. Stehe doch zu befürchten, dass die Kosten nicht angemessen ersetzt werden, sollte sich die Kostentragungspflicht später als verfassungswidrig herausstellen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht im Falle der British Telecom Germany ebenso entschieden und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Zwar versucht die Bundesregierung derzeit, ein Gesetz zur Kostenerstattung für die TK-Überwachung auf den Weg zu bringen, doch das kommt in der Branche nicht gut an. Denn für die Investitionen in die neue Technik ist keine Entschädigung vorgesehen, nur für konkrete Datenabfragen durch den Staat. Das würde aber gerade die laufenden Kosten decken, urteilte beispielsweise der Branchenverband Bitkom. (Daniel Dubsky)