Nicht alle Webseiten sollen in die Deutsche Nationalbibliothek
Ziel der so genannten Pflichtablieferungsverordnung ist es, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten, doch eine Abgabepflicht für alle Webseiten würde zu weit führen – darin war sich die Branche einig. Und so haben denn Bitkom und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit der Deutschen Nationalbibliothek einen Leitfaden erarbeitet, der Klarheit schaffen soll. Nur »abgrenzbare digitale Publikationen« werden demnach archiviert, etwa online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Portale mit Nachrichten, Foren, Communities und Websites mit privaten Inhalten sind dagegen ausgenommen.
Man werde aber bei Bedarf noch nacharbeiten, heißt es von seiten des Bitkom. Sehr wichtig sei, dass kein Website-Betreiber selbst aktiv werden muss. »Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu«, erklärt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. (Daniel Dubsky)