Neues Urteil: Doch GEZ-Gebühr für den Firmen-PC

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Das Verwaltungsgericht in Koblenz urteilte im Juli des vergangenen Jahres noch zugungsten des Rechtsanwalts. Allein die Tatsache, dass er mit dem Rechner öffentlich-rechtlichen Sender empfangen könne, rechtfertige noch keine Gebührenerhebung, meinte das Gericht. Falsch, sagt nun die nächste Instanz – die tatsächliche Nutzung des PCs als Radio sei gar nicht erforderlich. Der Rechner sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, das der Anwalt zum Empfang bereit halte, also müsse er auch zahlen.

Die Gebühren dienen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, führte das Gericht weiter aus. Die Gebührenpflicht verhindere, dass Nutzer sich vor der Zahlung drücken – falle die Gebührenpflicht für PCs weg,drohe eine
Flucht aus der Rundfunkgebühr durch die Nutzung von PCs statt gängiger Rundfunkgeräte.

Ob nun für Computer GEZ-Gebühren zu zahlen sind oder nicht, ist damit aber noch immer nicht abschließen geklärt, denn das Gericht ließdie Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (Daniel Dubsky)

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