Telekom will keine Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss herausrücken
Wie die taz berichtet, geht die Deutsche Telekom gegen die Bundesnetzagentur vor. Die hatte das Unternehmen angewiesen, Verkehrsdaten unverzüglich auszuwerten, auch wenn noch kein richterlicher Beschluss vorliegt. Bei der Telekom sieht man darin einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, weshalb man bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gestellt hat.
Beim Regulierer kann man die Aufregung nicht ganz verstehen und argumentiert, es ginge nur um die Daten wie Datum und Uhrzeit, die für Abrechnungszwecke benötigt würden, und mit diesen ließe sich der Nutzer einer IP-Adresse nicht eindeutig ermitteln. Allerdings sind auch diese Daten vom Fernmeldegeheimnis geschützt.
Laut einem Aktenauszug der der taz vorliegt, hat die Telekom bereits in einem Fall Daten herausrücken müssen – an eine Staatsanwaltschaft, die gegen Tauschbörsennutzer ermittelte. (Daniel Dubsky)