US-Berufungsgericht entschied über Open-Source-Lizenzen
Die erste US-Instanz beantwortete diese Frage mit Nein. Das zuständige Berufungsgericht sah die Sache gestern aber ganz anders. Wobei die Frage natürlich schwierig ist, denn es entstehen in der Regel keine monetären Schäden – es geht meist nur um den Ruhm.
Nicht so beim fraglichen Gerichtsverfahren, obwohl die beiden streitenden Parteien die Modelleisenbahner-Gemeinde mit Software versorgten , welche die Controller der Lokomotiven steuern (erhältlich über SourceForge).
War das Ursprungs-Programm noch kostenfrei zu bekommen, wurde die verbesserte Variante eines anderen Programmierers über 7.000 mal verkauft. Daraufhin stellte der ursprüngliche Autor eine Lizenzrechnung von über 200.000 Dollar. Prompt landete die Sache vor Gericht. Welches nun in der Sache entschied: Es käme zwar immer auf den Einzelfall an, aber hier handele es sich um einen Verstoß. (Ralf Müller)