Staatsanwalt fordert Rechtssicherheit bei P2P-Verstössen

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Der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, hat sich schon früher zur Zielscheibe des Zorns gemacht. Seine öffentlich formulierte Weigerung, Tauschbörsennutzer mit nur wenigen unlizensierten Dateien strafrechtlich zu verfolgen, brachte ihm Klageandrohungen seitens der Musikindustrie ein; letzteres ist allerdings ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg.

Im Interview mit der dem Jugendmagazin der Süddeutschen Zeitung, Jetzt.de, brachte Stahl nun weitere Klarheit in die aufgeregte Diskussion um Filesharing in Deutschland und seine strafrechtlichen Folgen. Nachdem der Gesetzgeber den Begriff der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für strafrechtliche Verfolgung ins Spiel gebracht hatte, präzisiert die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Sachverhalt und legt ein Volumen von 3000 Euro als Grenze fest.

Dabei wird der Wert eines Musiktitels mit einem, der eines Kinofilms mit 15 Euro formuliert, so dass gegen Tauschbörsennutzer mit bis zu 3000 Songs oder 200 Filmen im Sharing-Ordner zukünftig nicht weiter ermittelt werden wird. Ausnahmen will man bei besonders kritischen Veröffentlichungen machen, etwa Filmen vor dem Kinostart. Oberstaatsanwalt Stahl sieht sein Bundesland hier auf einer Linie mit Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Meine Meinung: Höchste Zeit, dass die auf (bis zum heutigen Tag unbewiesene) Behauptungen gegründete Hexenjagd auf Filesharer eingedämmt wurde. Wer mit Freunden (oder Fremden) seine Freude an Musik oder Film teilt und dabei im privaten und nicht-kommerziellen Rahmen bleibt, darf nicht als Krimineller gebrandmarkt werden, das entspräche einem Missbrauch unseres Rechtsstaates. [Fritz Effenberger]

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Autor: fritz