Urteil: Keine GEZ-Gebühr auf Firmen-PC
Seit Anfang 2007 werden für PCs mit Internet-Verbindung GEZ-Gebühren fällig, sehr zum Umwillen vieler Kleinunternehmer. Ein Anwalt hat sich nun erfolgreich dagegen gewehrt: er muss für seinen beruflich genutzten Rechner keine Rundfunkgebühren zahlen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass er zwar mit seinem PC die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen könne, dies jedoch nicht die Gebührenergebung rechtfertige. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, da das Gericht eine Berufung zugelassen hat.
Meine Meinung: Ob das Urteil Bestand hat, muss sich zeigen. Es geht jedoch in die richtige Richtung, weil es das gesamte System infrage stellt. Schließlich wurden mit der Gebührenpflicht für Internet-PCs viele Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen zwangsrekrutiert, die ihre Geräte definitiv nicht für den Fernsehempfang nutzen. Ärgerlich war das vor allem für diejenigen, die lange ohne PC oder Internet auskamen, diese aber für die elektronische Steuererklärung anschaffen mussten. (Daniel Dubsky)