ITK-Branche warnt Gesetzgeber vor Missbrauch neuer Urhebergesetze
Am Freitag war es so weit: auch der Bundesrat stimmte für die schon zuvor im Bundestag verabschiedete neue Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes. Kritiker behauten, hier hätte nur die “prozessgierige Medienindustrie” diktiert, was im Gesetz steht.
Die Wirtschaft appelliert nun gemeinsam an den Gesetzgeber: “Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht auf Kosten der Grundrechte gehen”, heißt die gemeinsame Erklärung von ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V), BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e. V.), BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.), EIN (Initiative Europäischer Netzbetreiber) und eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.) sowie ATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.).
Diese “Durchsetzungsrichtlinie” (PDF zumGesetzestext hier) sei nur ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber aber stellten diesen mit einseitigen Forderungen nach einer zwangsweisen Stilllegung von Internetzugängen (als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen) noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder in Frage. Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen. Und genau auf diese ITK-Entwicklung sei die Ökonomie “am Standort Deutschland existenziell angewiesen”. Und so appellieren die Verbände an den Gesetzgeber, noch viel weiter gehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie eine Absage zu erteilen.
Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: “Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer, die das World Wide Web weit überwiegend legal nutzen. Messungen an den zentralen deutschen Internet-Knoten haben ergeben, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können. Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen wie zum Beispiel die zwangsweise Stilllegung von Internet-Anschlüssen, von denen aus mutmaßlich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.” (mk)