BGH bestätigt: Bund zwang Telekom nicht zu UMTS-Käufen

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Lange war die Lage ungewiss für die Investoren der Deutschen Telekom. Im Jahre 2000 ersteigerte der Konzern UMTS-Lizenzen im Wert von über 15 Milliarden Euro. Eine stolze Summe zum damaligen Zeitpunkt. Allein in Großbritannien investierte das Unternehmen 6,7 Milliarden Euro in die Mobilfunklizenzen. Ein Aktionär war mit diesem Kurs jedoch unzufrieden. Diese Investition war ein Fehler, fand er und verklagte deswegen den Bund. Der war mit 59 Prozent im August 2000 Hauptaktionär des Unternehmens. Der Kläger beschuldigte die Bundesrepublik, die Telekom zum Kauf der Lizenzen gezwungen zu haben.

Bereits am Oberlandesgericht (OLG) Köln scheiterte der Kläger mit seinen Vorwürfen. Er ging in Revision vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Doch auch hier wurde seine Klage nun abgeschmettert, wie das Gericht in einer Aussendung schreibt. Demnach war der Zeitpunkt als Grund für den Kauf der Lizenzen maßgeblich, nicht der Druck des Bundes.

Im Rahmen einer Aktionärsklage wollte der betroffene Telekom-Investor einen Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro erstreiten. Dieses Geld sollte an das Unternehmen bezahlt werden. (mr)

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