Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht entscheidet im März

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Auf der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts erklärte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, man werde noch im März über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung urteilen. Die trat zu Jahresanfang in Kraft und verpflichtet Telekommunikationsanbieter, die Verbindungsdaten im Internet, Fest- und Mobilfunknetz für sechs Monate zu speichern. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht, allerdings konnte man sich beim Bundesverfassungsgericht zunächst nicht einigen, welcher der beiden Senate den Fall bearbeiten darf. Erst Ende Januar legten die Verfassungshüter fest, dass der Hauptteil des Verfahrens vom ersten Senat bearbeitet wird. (dd)

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