Verbraucherzentrale: Der Nepp im Web nimmt zu

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Alte Internet-Füchse dürften sich von den derzeit grassierenden Zahlungsaufforderungen kaum beeindrucken lassen. Doch die sind auch nicht die Zielgruppe der Betrüger. Sie haben es vielmehr auf Web-Surfer abgesehen, die nicht allzu oft ins Netz gehen und sich von plakativen Sprüchen auf »Service«-Webseiten beeindrucken lassen. Insbesondere ein bestimmtes Inkassodezernat laut der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz das einer Anwaltskanzlei in Bonn verschickt derzeit reihenweise Rechnungen.

Der Trick ist simpel, aber anscheinend wirkungsvoll: Angeblich sollen die Angeschriebenen den Service von Webseiten wie www.berufs-wahl.de, www.genealogie.de, www.routenplaner-server.com oder www.nachbarschaft24.net in Anspruch genommen haben. Dafür genügt es, ein Kontaktformular auf der Startseite der Webseite mit eigenen Daten zu füllen bereits dies soll zur Zahlung eines Geldbetrags verpflichten. Zwar gibt es meist einen Kostenhinweis, doch der ist oft so angelegt, dass man ihn leicht übersieht.

Wem eine derartige Forderung ins Haus flattert, dem rät Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale, ruhig zu bleiben: »Lassen Sie sich durch die Schreiben nicht einschüchtern«, so die Referentin für Telekommunikation und Medien, »die Forderungen sind meist unbegründet«. Denn: Ist der Kostenhinweis auf einer Seite für Nutzer nicht klar ersichtlich, kommt ein Vertrag in der Regel nicht zustande, so die Verbraucherzentrale. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gesamteindruck der Seite eher eine unentgeltliche Leistung vermuten lässt, die Kosten versteckt sind oder erst durch Scrollen sichtbar werden. Zahlungsaufforderungen sollten schriftlich zurückgewiesen werden. Grundsätzlich berufen sich die Verbraucherschützer auf ein Urteil des Landesgerichts München 16.01.2007 (AZ 161 C 23695/06), das entschieden hat, dass in einem solchen Fall kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Einen Musterbrief hierfür stellt die Verbraucherzentrale zum Download bereit.

So sollte auch verfahren werden, wenn man unliebsame Post von einem Anwalt aus Kiel erhält: Er verschickt eine Mahnung nach obigem Schema, kündigt zugleich ein gerichtliches Mahnverfahren an und schüchtert Anwender mit der Kopie eines Mahnbescheids ein, wie er aber nur von Amtsgerichten ausgefertigt werden darf. (tk/mk)
(Tomshardware – www.pc-professionell.de)

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