Barracuda Networks klagt gegen TrendMicro auf freie Nutzung von OpenSource-Tool

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TrendMicro hat mit Patent 5,623,600 Ansprüche an einen “Virus detection and removal apparatus for computer networks” in der Schublade und nutzte diese, um Panda Software und Barracuda zu verklagen.

Das Patent steht für die “Erkennung eines Virus beim Betreten oder Verlassen eines Netzwerks über Gateways”. Teile der Patentansprüche hätten allerdings, so behaupten die Rechtsexperten von Groklaw, vorher schon Firmen wie Clearswift, Authentium oder Integralis abgedeckt. Obwohl das Patent schon 1995 erhoben worden sei, gäbe es also “prior art”, man suche aber noch für weitere Behauptungen des Patentes frühere Arbeiten, um die Gerichte endgültig vom Unsinn des Patentes überzeugen zu können.

Dieser Meinung war auch der beklagte Hardwarehersteller Barracuda, der in seinen Produkten die OpenSource-Virenerkennungssoftware Clam AntiVirus nutzt. Schon bevor die offizielle Klageschrift gegen Trend Micros Patentansprüche verfasst wurde, kündigte Barracuda vergangene Woche in einer Pressemitteilung an, sich gegen die “ungerechtfertigten Ansprüche” zu verteidigen.

TrendMicro hätte wiederholt aufgefordert, ClamAV aus den eigenen Produkten zu entfernen oder eine Lizenzgebühr zu entrichten. “Das Vorgehen von Trend Micro zeigt deutlich, wie angreifbar ClamAV und andere Open-Source-Projekte gegenüber kommerziellen Patentinhabern sind, die der freien- und Open-Source-Community ungerechtfertigterweise Steine in den Weg legen wollen”, wettert Dean Drako, Präsident und CEO von Barracuda Networks.

“Trend Micro strebt offensichtlich eine Interpretation seines Patents an, die dem Unternehmen die exklusive Kontrolle über das Gateway-Virenscannen verschaffen würde. Das Virenscannen am Gateway ist ein naheliegendes und gängiges Verfahren, das von den meisten Unternehmen der Welt praktiziert wird. Eine solche Interpretation würde bedeuten, dass jeder, auch die Eigentümer der über 1 Million aktiven ClamAV-Installationen, theoretisch von Trend Micro belangt werden könnten.”

Schon Anfang 2007 hatte Barracuda Networks eine Feststellungsklage beim US-Bundesgericht eingereicht, um Trend Micros Patent ungültig zu erklären. Trend Micro wiederum reagierte darauf durch eine Beschwerde bei der International Trade Commission (ITC). Die ITC-Beschwerde wiederum sei hinfällig, weil die Kommission im Allgemeinen für importierte Produkte zuständig sei, ätzt Drako zurück – die eigenen Produkte würden aber nur in den Vereinigten Staaten produziert. Man sehe einen Missbrauch des US-Rechtssystems und fordere Trend Micro auf, seine Angriffe einzustellen. Trend Micro würde doch selbst freie- und Open-Source-Software nutzen.

Die Bälle werden hin- und herfliegen, bis sich endlich ein Gericht des Falles annimmt. Damit ist frühestens im März zu rechnen. (mk)

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