Rechtskräftig: Arcor darf Google-Suchen zulassen.

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Jetzt ist es rechtskräftig: Arcor braucht Google nicht zu sperren. Schon das Landgericht hatte eine einstweilige Verfügung der Huch AG gegen Arcor abgeschmettert , das OLG Frankfurt bestätigt nun in einem Urteil, dass das Telekommunikations-Unternehmen Google nicht aus der Webnutzung aussperren muss, berichtet der Spiegel.

Huch sah seine Porno-Websites behindert durch die vielen kostenlosen Pornobildchen, die Google bei richtiger Suche ohne Prüfung der Altersbeschränkung liefert. Bei Arcor atmet man nun auf. Das Aussperren von Kunden aus der Internetsuche mit Google sei nicht zumutbar, urteilt das OLG, der Provider nicht für Inhalte des Internets verantwortlich.

Nach der heute veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen 6 W 10/08) ist ein Internet-Provider “bloßer Vermittler des Zugangs zum Internet” und als solcher nicht verantwortlich. Weil die Forderung von Huch nur mittels kompletter Google-Sperrung für alle Kunden durchsetzbar. sei und es Arcor nicht zuzumuten wäre, die für Kunden unverzichtbare Suchmaschine auszusperren, kann Arcor weiter die Google-Suche anbieten -natürlich inklusive aller “Erwachsenenbildchen”. (mk)

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