CCC will Wahlcomputer bei Hessen-Wahl stoppen

SicherheitSicherheitsmanagement

Wie der CCC meldet, hat man beim hessischen Staatsgerichtshof eine Einstweilige Verfügung gegen das für die Landtagswahl am 27. Januar zugelassene, computergestützte Wahlverfahren beantragt. »Nachdem die praktisch baugleichen Wahlcomputer desselben Herstellers kürzlich in den Niederlanden komplett ausgemustert wurden, wenden sich mehr und mehr besorgte Bürger an den CCC. Die Wähler verstehen nicht, warum nicht auch in Deutschland endlich Konsequenzen gezogen werden. Der nun eingeschlagene juristische Weg ist für sie die letzte Chance, die Transparenz der Wahlen in Hessen zu retten.«, erklärte CCC-Sprecher Dirk Engling.

Das hessische Innenministerium hatte am 6. Dezember die Verwendung der Wahlcomputer genehmigt, allerdings entschlossen sich nur acht Städte und Gemeinden, sie auch einzusetzen. Das aber will der CCC nun verhindern, denn es handelt sich um NEDAP-Wahlcomputer, bei denen der CCC bereits vor längerer Zeit nachgewiesen hatte, dass sie sich leicht manipulieren lassen. Die vom hessischen Innenministerium gestarteten Versuche, das System nachträglich abzudichten, bezeichnet der CCC als unsinnig – es handele sich lediglich um eine Reihe von Sicherheitsplacebos. Ob die Software oder Hardware eines Wahlcomputers manipuliert wurde, könne der Wählen auch weiterhin nicht wissen. (dd)

Lesen Sie auch :