Urheberrecht 2008

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Auch der neueste Korb der Urheberrechtsnovellierung, seit dem ersten dieses Jahres gültig, bringt keine wesentlichen Veränderungen für Surfer und Brenner.

So ist jetzt eindeutig festgeschrieben, dass nicht nur der Upload, sondern auch der Download gesetzeswidrig sei, wenn letzterer aus “offensichtlich rechtswidrigen” Quellen geschieht. Diese schwammige Formulierung dürfte sich vor allem auf Tauschbörsen beziehen, deren negativer Einfluss auf das Musik- und Filmgeschäft allerdings auch 2008 nicht stichhaltig bewiesen ist.

Problemlos ist weiterhin die Privatkopie, wenn dazu nicht ein digitaler Kopierschutz entfernt wurde; analoges Kopieren gehört also weiter zu den Konsumentenrechten. [fe]

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Autor: fritz