Wie erwartet: Köhler unterzeichnet Vorratsdatengesetz
Wie erwartet hat Bundespräsident Horst Köhler gestern ein im Bundestag beschlossenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung sei aber nicht verfassungsgemäß, klagen zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen – und das eigentlich schon seit einem Jahr. Die Einschätzung des Bundespräsidenten könne man absolut nicht nachvollziehen, erklärte Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Dass eine Massenverfassungsklage gegen das Gesetz nun stattfindet, ermöglichte Horst Köhler selbst, indem er 2006 ein Gesetz zur Massenklage unterzeichnete.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit inzwischen über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde in Karlruhe einlegen. Und wegen der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes beantragt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik zugleich, das Datensammelgesetz durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. (mk)