Abmahn-Anwalt muss selbst ins Gefängnis

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Günter Freiherr von Gravenreuth, berüchtigt als Abmahn-Anwalt, der Jugendliche zu Millionenstrafen wegen einiger Spielekopien verknacken wollte und der den Kampf sogar mit Microsoft wegen des Markennamens Explorer aufnahm, ist nun selbst wegen Betrugs verurteilt.

Am Dienstag verurteilte ihn das Gericht zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung, weil er die Zeitung Taz betrügen wollte. Dies berichtete das frühere Alternativblatt heute mit Genugtuung.

Die Tageszeitung schreibt, der Jurist habe das Blatt im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er im “Double-Opt-In”-Verfahren eine unerwünschte Bestätigungs-E-Mail für den Taz-Newsletter erhalten habe. Das Verfahren ist bei vielen Newsletter-Abos üblich. Gravenreuth aber erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung, und erhielt per Gerichtsbeschluss eine Zahlung seiner “Auslagen” in Höhe von 663,71 Euro. Dies hatte die Taz nach eigenen Worten sogar bezahlt. Gravenreuth aber behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch kein Geld erhalten zu haben und ließ die Domain www.taz.de pfänden.

Die Taz, die schon über die Umtriebe des Juristen informiert war, – er finanzierte sich wohl vor allem durch Abmahngebühren – reagierte mit einer Strafanzeige wegen Betrugsversuch.

Die Zeitung schreibt, eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 habe ergeben, dass er über die Zahlung sehr wohl bescheid wusste. Wegen einer früheren Verurteilung des Anwalts im Jahr 2000 (Urteil: Urkundenfälschung in 60 Fällen) und nicht ausgezayhlter Mandantengelder in einem Fall in München sah das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Zahlung einer Geldstrafe als nicht mehr ausreichend an.

Der Feiherr muss nun ein halbes Jahr sitzen – ohne Bewährung. Richterin Nissing: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen beschützt werden”. (mk)

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