Google verliert “Gmail”-Prozess in Hamburg

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Wer Google Mail nutzt, darf in es in Deutschland nicht abgekürzt “GMail” nennen – auch Google nicht: Das Landgericht Hamburg hat die Eintragung des Markenzeichens durch den 33Jährigen anerkannt und Googlks Wunsch, den Namen in Deutschland zu nutzen, abgeschmettert.

Der 33jährige Giersch hatte bereits vier Jahre, bevor Google sein Gmail-Produkt startete, in Deutschland einen Service namens “G-Mail” im Angebot. Das Produkt ist seit dem Jahr 2000 auf dem Markt. Eine einstweilige Vefügung

(Aktenzeichen 312 O 475/05) hatte Google erst einmal gestoppt – der Einspruch des Suchgiganten wurde jetzt abgelehnt.

Giersch sagt, er sei nicht käuflich und habe nicht auf eine Auszahlung durch Google spekuliert. Daher werde er den Namen auch nicht in Spanien, Portugal und der Schweiz aufgeben, wo er die Marke seinerzeit ebenfalls eintragen ließ und wo die Rechtsstreits noch anhalten.

Google Mail heißt hierzuande schon länger Googlemail, nicht GMail. (mk)

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