Internetforen: Unerwünschte Beiträge müssen entfernt werden

PolitikRecht

Selbst wenn die Betreiber eines Meinungs- und Diskussions-Forums nicht für den Inhalt der Web-Site verantwortlich sein sollten, sind sie dennoch verpflichtet unerwünschte Beiträge zu entfernen. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: VI ZR 101/06).

Voran ging die Klage eines Vorstandsvorsitzenden eines Anti-Kinderpornographie-Vereins. Dieser beschwerte sich bei den Betreibern eines Forums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er forderte von dem Betreiber die Unterlassung zweier Beiträge, die er als zutiefst beleidigend empfand.

Die Forums-Administratoren entschlossen sich allerdings nur einen der Beiträge zu löschen, weil einer der User beiden Parteien bekannt war. Deswegen hätte er erst nach seiner Meinung gefragt werden müssen, bevor der Beitrag gelöscht wird.

Der BGH entschied jedoch, dass der Betreiber einer Web-Site dazu verpflichtet ist verletzende und hetzerische Beiträge zu löschen – selbst wenn es sich um einen bekannten User handelt. (mr)

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